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Zweite Stufe der Tariferhöhung

Ab Januar mehr Gehalt

Ab dem 1. Januar 2023 greift die zweite Stufe der Tariferhöhung in den Apotheken. Drei Prozent mehr gibt es für Apothekenangestellte. Angesichts stark steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten für Apothekenleitende schmerzhaft, aber unabdingbar, denn Chefs und Chefinnen wissen sicher: Sie brauchen ihre Angestellten. Ein angepasstes Gehalt ist dabei ein Faktor, um den Beruf attraktiv zu erhalten, aber nicht der einzige.
Isabel Weinert
23.11.2022  16:00 Uhr

Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe sowie des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA), erklärt: »Bei dem Tarifabschluss für die Jahre 2022 und 2023 haben wir für das Jahr 2022 zunächst die Gehaltsbasis erhöht, indem wir 200 € bis teilweise 225 € Gehaltszuschlag für alle Berufsgruppen und somit auch für PKA und PTA als Sockel festgelegt haben.« Es gab also nicht, wie in den vergangenen Jahren, einen prozentualen Aufschlag, sondern eine deutliche Gehaltserhöhung.

Der zweite Teil dieses Tarifabschlusses folgt ab dem 1. Januar 2023 und bringt Apothekenangestellten noch einmal 3 Prozent mehr an Gehalt. Dieser Anstieg an Personalkosten scheint einerseits wenig für die Angestellten, angesichts einer Inflation von derzeit 10 Prozent, andererseits liegt er höher als alle Einzeltarifanstiege der letzten zehn Jahre und das in einer Zeit, die auch Apothekenleitende finanziell schwer belastet. Auf sie kommen steigende Energiekosten auch in den Geschäftsräumen der Apotheken zu. Zudem werden sie vom BMG noch einmal zur Kasse gebeten, was die Vergütung angeht.

Keine einfachen Bedingungen, um den Angestellten genug zu bieten, doch mehr Gehalt ist schlicht notwendig. »Wir brauchen unsere Angestellten«, so Rochell. »Sie müssen ein gutes Einkommen haben, denn auch sie leiden ja unter den veränderten Bedingungen durch Inflation und Energiekosten«. 3 Prozent seien dem gegenüber nicht viel, es bleibe natürlich auch bei den Angestellten weniger Geld im Portemonnaie. Rochell hofft deshalb, dass möglichst viele Apothekeninhaber in der Lage sind, die vom Staat ermöglichte Inflationsausgleichsprämie von 3000€ zu zahlen.

Bis zum 31. Dezember 2024 ist das entweder auf einmal oder in mehreren Teilen möglich. Für diesen Betrag verzichtet der Staat auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Doch auch das wird nicht jedem Apothekenleitenden möglich sein, schätzt Rochell die Situation ein. »Wenn man als Apothekenleitender gerade noch so viel verdient wie angestellte approbierte Apotheker oder das Jahr gar mit einem Minus abschließt, ist nichts mehr möglich.« Vor diesem Hintergrund prognostiziert Rochell weitere Apothekenschließungen, die die Situation noch einmal verschärfen würden.

Um Angestellten in Apotheken attraktive Bedingungen zu stellen, existiert auch die Möglichkeit steuerentlastender »Goodies«, die ihnen zugutekommen. Dazu gehören etwa Tankgutscheine, eine Verpflegungspauschale oder eine Anpassung der betrieblichen Altersvorsorge. sind Möglichkeiten. Die Apothekenleitenden entlastet das finanziell jedoch kaum.

Die Attraktivität der Apotheke als Arbeitsplatz spielt sich ganz entscheidend auch auf nicht-monetärer Ebene ab, so Rochell. Zum einen liege das an den seit Jahrzehnten ausgebauten Möglichkeiten, Mitarbeiter zeitlich möglichst so einzusetzen, wie es für deren Lebenssituation am besten passt. Dabei zeige sich oft in Teamgesprächen, dass verschiedene Mitarbeiter mit ihren Wunscharbeitszeiten so matchen, dass jedem geholfen ist. Darüber hinaus sieht Rochell eine deutliche Aufwertung des Apotheker- und PTA-Berufs in der möglichst flächendeckenden Etablierung der Pharmazeutischen Dienstleistungen. »Es braucht etwas Zeit, bis das richtig anläuft, gerade wegen der zahlreichen Zusatzaufgaben, die wir im Zuge der Pandemie leisten, aber eindeutig schaffen diese Dienstleistungen noch einmal eine ganz andere Nähe zum Patienten und werten die Apothekenberufe deutlich auf.«

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