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GKV-Spargesetz

ABDA bezieht Position zum Apotheken-Streik

Vor dem Hintergrund des geplanten GKV-Spargesetzes wollen Apotheken am 19. Oktober 2022 in vier Bundesländern streiken. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening stellt sich hinter die Forderungen der Apothekerschaft.
PZ
18.10.2022  14:00 Uhr

Am morgigen Mittwoch soll in den Apotheken der Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg und Brandenburg gestreikt werden. Ab mittags bleiben die Apotheken geschlossen, um gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu protestieren, durch das in seiner aktuellen Fassung der Kassenabschlag für zwei Jahre auf 2 Euro angehoben werden soll – eine Maßnahme, die die Apotheken pro Jahr bis zu 120 Millionen Euro kostet. Der Beschluss des Gesetzes im Bundestag ist für den kommenden Donnerstag vorgesehen.

Die ABDA äußerte sich am heutigen Dienstagvormittag zu der Protestaktion. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärt in einer Pressemitteilung: »Die Apotheken leiden unter der aktuellen Krise genauso wie viele andere. In dieser Situation soll nun noch das Honorar gekürzt werden. Damit läuft das Fass über.« Die Apotheken bräuchten Entlastung, keine weitere Belastung.

Overwiening: Wir kämpfen mit vereinten Kräften

Deshalb streiken Kollegen in vier Bundesländern, »stellvertretend für den Berufsstand«, so Overwiening. Die Apothekerschaft sende damit ein klares Signal an Bundesregierung und Bundestag, dass auch über das aktuelle Spargesetz hinaus dringend ein Politikwechsel notwendig sei. »Die Arzneimittelversorgung in Deutschland muss wieder ein stabiles Fundament bekommen. Wir werden mit vereinten Kräften für diesen Politikwechsel kämpfen«, betont die ABDA-Präsidentin. Hierzu versendete die ABDA ebenfalls ihr Argumentationspapier, mit Daten und Zahlen zur Veranschaulichung wie sich die geplanten Sparmaßnahmen auf den Apothekensektor auswirken werden.

Welchen Einfluss die Protestaktion nur einen Tag vor der voraussichtlich für Donnerstag vorgesehenen Abstimmung des Gesetzes haben wird, bleibt abzuwarten. Bisher liegen noch keine Änderungsanträge vor, die den abgehobenen Kassenabschlag verhindern könnten. Nur die Ärzte haben sich mit ihren Protestaktionen durchgesetzt: Die Sparmaßnahmen für Kassenärzte werden kurzfristig ergänzt durch eine neue Honorarkomponente, die die Mediziner für die Behandlung von Patienten erhalten, die durch eine Terminservicestelle an die Praxen vermittelt wurden.

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