ABDA: Für die Interessen der Apotheker |
Vom ABDA Sitz in der Heidestraße 7 sind die Wege ins politische Berlin kurz, um die Interessen der Apotheker zu vertreten. Denn Apotheker sind von zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Reformen zur Gesundheits- und Arzneimittelversorgung, aber auch zum Berufs- und Wettbewerbsrecht betroffen. / Foto: ABDA/André Wagenzik
Die ABDA ist die Dachorganisation von Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutschem Apotheker Verband (DAV). Hier haben sich jeweils die 17 Landesapothekerkammern (LAK) in der Bundesapothekerkammer (BAK) sowie die 17 Landesapotherverbände (LAV) im Deutschen Apothekerverband (DAV) zusammengeschlossen. Nordrhein-Westfalen stellt aufgrund seiner Größe mit Nordrhein und Westfalen-Lippe als einziges Bundesland je zwei Kammern und Verbände. Die Mitgliedschaft in der Kammer ist für alle Apotheker verpflichtend, die Mitgliedschaft von Apothekeninhabern im Verband hingegen freiwillig.
Die ABDA informiert und berät ihre Mitgliedsorganisationen über relevante Vorgänge im Gesundheits-, Apotheken- und Arzneimittelwesen. In Fragen der Arzneimittelversorgung mit bundesweiter Bedeutung verhandelt die ABDA mit der Politik und den zuständigen Institutionen, Behörden und Körperschaften. Zudem steht die ABDA in Kontakt zur wissenschaftlichen Pharmazie des In- und Auslands.
Im Sinne einer flächendeckenden und hochwertigen Versorgung der Patienten setzt sich die ABDA für bundesweit einheitliche Grundsätze der Tätigkeiten von Apothekern in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Hochschulen, in der Industrie und in Behörden ein. Dies gilt für das Apothekenwesen, für den Arzneimittelverkehr sowie für die Beziehungen der Apotheken zu den Trägern der Sozialversicherung. Außerdem stehen die Beratungskompetenz der Apotheker und der Wert des Heilberufes für die Patienten im Zentrum der Öffentlichkeitsarbeit der ABDA.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) ist als berufspolitische Interessenvertretung zuständig für die Aus-, Fort- und Weiterbildung, für das Berufsrecht, für die Arzneimittelsicherheit und pharmazeutische Qualität. Die BAK fördert den Informations- und Meinungsaustausch unter den Apothekerkammern und entwickelt einheitliche Grundsätze für die Arbeit der LAK. Sie fördert auch den Informations- und Meinungsaustausch der Apotheker in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, wie zum Beispiel in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, an Hochschulen, in der Industrie und Behörden.
Mit Behörden, Körperschaften, Vereinigungen und Einrichtungen auf Bundesebene pflegt die BAK Kontakte und verhandelt alle bundesweit relevanten Angelegenheiten. Mitglieder der BAK sind die 17 Landesapothekerkammern. Die Mitgliedschaft in einer Apothekerkammer ist für approbierte Apotheker verpflichtend.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist die Interessenvertretung der Apothekenleiter von öffentlichen Apotheken. Als Wirtschaftsverband vertritt er die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Das umfasst auch die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den sonstigen Kostenträgern. Dazu verhandelt der DAV beispielsweise bundeseinheitliche Arznei- und Hilfsmittelversorgungsverträge aus.
Mit der Einrichtung und Verwaltung des Nacht- und Notdienstfonds hat der DAV eine Sonderaufgabe übernommen. Aus diesen Fonds werden alle von öffentlichen Apotheken und Deutschland geleisteten Nacht- und Notdienste ausgezahlt.
Der DAV organisiert auch Gemeinschaftswerbung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Rationalisierungsmaßnahmen für öffentliche Apotheken.
Mitglieder des DAV sind die 17 Landesapothekerverbände beziehungsweise -vereine. In diesen Landesverbänden können nur Leiter einer öffentlichen Apotheke freiwillig Mitglied werden.
Website: www.abda.de