Anliegen der Mitglieder |
Rechtliche Fragen? Dazu bieten die Adexa-Telefonsprechstunden vielerlei Angebote, die sowohl von PTA als auch von Apothekerinnen und Apothekern gut angenommen werden. / Foto: Fotolia/brat82
Seit Jahresbeginn befassen sich viele Anfragen mit dem neuen Gehaltstarifvertrag. Stimmt eigentlich die Berufsjahresgruppe, in die ich eingestuft werde? Darf meine übertarifliche Bezahlung einfach abgeschmolzen werden? Sollte ich mit Blick auf die Übernahme durch einen neuen Inhaber die Geltung des Tarifvertrages sicherheitshalber vorher im Arbeitsvertrag festhalten? Hier melden sich sogar Apothekerinnen und Apotheker.
PTA, die wieder in den Beruf zurückkehren möchten, melden sich zum Beispiel mit dem Wunsch, früher als geplant in Teilzeit aus der Elternzeit zurückzukommen. Dazu Adexa-Juristin Christiane Eymers: »Hier lautet eine Empfehlung von Adexa, in der Elternzeit immer in Kontakt mit der Apothekenleitung zu bleiben, damit es in solchen Fällen keine Überraschungen und mögliche Enttäuschungen gibt.« Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Teilzeit besteht, hängt von der Größe des Betriebes beziehungsweise des Filialverbundes ab. Aber auch die konkreten betrieblichen Rahmenbedingungen spielen eine Rolle.
Das Überprüfen von neuen Arbeitsverträgen sowie von Zeugnissen ist auch immer wieder ein Thema, bei dem die Adexa-Rechtsanwältinnen Probleme lösen oder sogar vorbeugen können. Da die Belastungen der Apothekenteams in der Pandemie weiter gestiegen sind, liegen immer öfter auch die Nerven blank. Dadurch kommen manchmal auch Mobbingvorwürfe auf. Adexa bietet dazu eine Mobbing-Sprechstunde an (siehe Kasten). Eymers: »Nicht selten können solche Situationen durch eine bessere Kommunikation gelöst werden. Aber manchmal ist es auch ratsam, die Apotheke zu wechseln. Der derzeitige Fachkräftemangel erleichtert das für die Angestellten.«
Tipps und Empfehlungen ergeben sich übrigens auch manchmal beim Austausch unter Kolleginnen und Kollegen auf den Online-Meetings, die die Regionalen Geschäftsstellen während der Pandemie als digitale Alternative zu den Adexa-Infotreffen anbieten. Adexa-Mitglieder werden dazu per E-Mail eingeladen, wenn sie eine aktuelle E-Mail-Adresse in der Hauptgeschäftsstelle hinterlegt haben.
Arbeitsrechtliche Beratung können Adexa-Mitglieder am Abend zu folgenden Zeiten in Anspruch nehmen:
Mittwoch
20 bis 21 Uhr
Rechtsanwältin Christiane Eymers
Tel.: 040 228643 64
Donnerstag
20 bis 21 Uhr
Rechtsanwältin Minou Hansen
Tel.: 040 800308 17
Mobbingsprechstunde – ein offenes Ohr und Beratung für Mitglieder, die am Arbeitsplatz Mobbing erleben:
Mittwoch
14 bis 16 Uhr
Barbara Wenzel
Tel.: 040 36092742
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Rechtsschutzordnung darf Adexa Rechtsauskünfte nur Mitgliedern erteilen. Auf unserer Website www.adexa-online.de können Sie online Mitglied werden.