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Covid-19

Apotheken können bald mit Impfungen starten

Die neue Coronavirus-Impfverordnung ist am 11. Januar in Kraft getreten. Damit kann es offiziell losgehen mit den Corona-Impfungen in Apotheken. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Rolle PTA spielen.
Juliane Brüggen
14.01.2022  14:30 Uhr

Geregelt ist nun, dass öffentliche Apotheken die Impfungen gegen Covid-19 anbieten dürfen, wenn sie eine entsprechende Berechtigung haben. Impfstoffe und Impfbesteck können sie der neuen Impfverordnung nach »unentgeltlich zur eigenen Verwendung« bestellen. Nur Apotheker, die eine spezielle Schulung durchlaufen haben, dürfen die Covid-19-Impfung bei Personen ab 12 Jahren durchführen.

Diese besteht laut Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK) aus fünf Modulen: zwei Stunden Selbststudium zum Impfprozess, zwei Stunden Theorie zu Covid-19 (unter anderem zu Virus, Krankheit, Therapie, Prävention, Impfstoffen), zwei Stunden Theorie zur Durchführung (unter anderem zu Ausstattung, Aufklärungsgespräch, Dokumentation und Notfallmanagement), mindestens vier Stunden praktische Übungen zur Impfung und mindestens zwei Stunden zu den Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen. Um Personen ab 18 Jahren gegen Covid-19 zu impfen, reicht laut Infektionsschutzgesetz die absolvierte Schulung zur Grippeschutzimpfung aus.

Bescheinigung der LAK berechtigt zum Impfen

Um eine Impfberechtigung zu erhalten, muss die Apotheke ihrer zuständigen Landesapothekerkammer im Rahmen einer Selbstauskunft bestätigen, dass

  • nur dazu berechtigte Personen die Covid-19-Impfungen in der Apotheke durchführen dürfen,
  • geeignete und für die Covid-19-Impfungen ausgestattete Räumlichkeiten vorhanden sind und
  • eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, die mögliche Schäden aus der Impftätigkeit abdeckt.

Hat die Apotheke die Selbstauskunft erteilt, erhält sie eine Bescheinigung von der Apothekerkammer. Diese berechtigt zum Bestellen und Durchführen der Impfungen.

Mögliche Aufgaben für PTA

PTA dürfen nach aktueller Gesetzeslage nicht selbst impfen, können aber andere Aufgaben rund um den Impfprozess übernehmen. Dazu gehört beispielsweise die Rekonstitution. Diese ist für die Impfung ab zwölf Jahren bei Comirnaty®-Durchstechflaschen mit violetter Kappe erforderlich. Comirnaty®-Vials mit grauer Kappe enthalten hingegen eine Fertiglösung, die nicht mehr verdünnt werden muss. Der Comirnaty®-Impfstoff für 5- bis 11-Jährige (orange Kappe), der rekonstituiert werden muss, wird in Apotheken nicht verimpft. Bei dem Moderna-Impfstoff (Spikevax®) ist grundsätzlich keine Verdünnung erforderlich.

Auch das Vorbereiten der einzelnen Impfstoffdosen wie das Aufziehen der Spritzen können PTA übernehmen. Neben den pharmazeutischen Tätigkeiten steht aber auch die Organisation, Dokumentation und Abrechnung der geleisteten Corona-Impfungen auf dem Plan des ganzen Apothekenteams.

Wie viel Geld erhalten Apotheken für Covid-Impfungen?

Apotheken erhalten 28 Euro je Covid-19-Impfung, am Wochenende und an Feiertagen 36 Euro. Pro Impfstoff-Durchstechflasche werden zusätzlich 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer angerechnet. Fahren Apotheker zu einer Person nach Hause oder in ein Pflegeheim, um die Impfung zu geben, ist ein zusätzlicher Betrag von 35 Euro je Impfung vorgesehen, für jede weitere Person in der gleichen Einrichtung 15 Euro. Die Erstellung des Impfzertifikats im Anschluss an die Impfung wird wie gehabt mit 6 Euro vergütet.

Die geleisteten Covid-19-Impfungen rechnet die Apotheke wie die Impfzertifikate einmal monatlich über die Apothekenrechenzentren ab. Die Details dazu werden noch veröffentlicht.

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