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Wechselwirkungen

Arzneimittel und Essen – das ist zu beachten

So erstaunlich es klingt: Gleichzeitig verzehrte Nahrung kann die Wirkung eines Arzneimittels im Extremfall bis zur Wirkungslosigkeit abschwächen, aber auch zu lebensgefährlicher Überdosierung führen. Damit ein Medikament optimal wirken kann, ist es entscheidend, ob, wann und was verzehrt wird. 
Cornelia Höhn
15.09.2020  12:30 Uhr

Für viele Menschen ist der Begriff »nüchtern« gleichbedeutend mit »vor dem Essen«, was allerdings in der Regel nur morgens vor dem Frühstück nach längerer Nahrungskarenz über Nacht zutrifft, sodass eine wirkliche Nüchtern-Einnahme auf ganz leeren Magen eigentlich nur einmal täglich möglich ist.

Im Magen verbleibt der Nahrungsbrei normalerweise drei Stunden, nach einer sehr üppigen Mahlzeit bis zu sieben Stunden oder noch länger. Das führt dazu, dass die im Dünndarm stattfindende Wirkstoffresorption in solchen Fällen erst mit erheblicher Verzögerung beginnt – ein Kopfschmerz-Geplagter muss also länger leiden, sofern er sein Medikament zu oder nach dem Essen einnimmt. Empfehlenswert wären für den Akutfall also beispielsweise Tropfen oder Brausetabletten, da Flüssigkeiten über die Magenstraße am Speisebei vorbei zum Pförtner und damit zum Resorptionsort Dünndarm gelangen können. Hinweis: Bei magensaftresistenten Tabletten oder Weichgelatinekapseln ist die Nüchtern-Einnahme unerlässlich. Nur ein leerer Magen führt Putzwellen, sogenannte Housekeeper Waves, durch, welche Partikel, die größer als 2 Millimeter sind, in den Dünndarm befördern können.

Eine mit magensaftresistent umhüllten Pellets befüllte Hartgelatinekapsel, die diese in den Speisebrei entlässt, ermöglicht hingegen eine Einnahme zur Mahlzeit, da die Pellets den Magen mit der Nahrung verlassen, um im Dünndarm wirken zu können. Daraus folgt: Die galenische Verarbeitung ein- und desselben Arzneistoffes entscheidet mit darüber, ob der Einnahmezeitpunkt maßgeblich ist oder nicht.

Problemfrucht Grapefruit

Die Grapefruit, eine seit Mitte des 18. Jahrhunderts bekannte Kreuzung aus Pampelmuse und Orange, ist die vermutlich bekannteste Übeltäterin für Wechselwirkungen zwischen Arznei- und Lebensmitteln. Beim Konsum der Frucht oder auch des entsprechenden Saftes tritt eine unerwünschte Erhöhung der Bioverfügbarkeit ein, da enthaltene Flavanone und Cumarine bestimmte Cytochrome (CYP3A4), also Enzyme in der Darmwand, irreversibel hemmen, die für die Verstoffwechselung rund der Hälfte aller oral applizierter Arzneistoffe benötigt werden. Hinzu kommen die Hemmung von P-Glykoproteinen und von anorganischen Anionentransportern.

Die Leber ist mit der ankommenden Menge Arzneistoff dann zunächst überfordert, kann diese nur nach und nach abbauen und somit kommt es zu einer starken Erhöhung der Plasmaspiegel und unerwünschten, mitunter gefährlichen Nebenwirkungen. Umgekehrtes kann bei Prodrugs der Fall sein: Einige Prodrugs werden durch die Inhaltsstoffe der Grapefruit in ihrer Bioaktivierung behindert, wodurch es zu erniedrigten Plasmaspiegeln kommt.

Zu bedenken: Die hemmende Wirkung der Frucht auf 70 Prozent der Mucosaenzyme im Dünndarm hält bis zu drei Tage an. Erst dann sind neue Cytochrome im Darm gebildet worden. Eine zeitliche Versetzung zwischen Grapefruitkonsum und Medikamenteneinnahme schafft daher keine Abhilfe, der Verzehr muss für die gesamte Medikationsdauer unterbleiben. Dieser Hinweis ist im Beratungsgespräch essenziell. Welche Arzneistoffe betroffen sind, führt der Kasten auf.

Aus dem gleichen Grund ist auch bei der Pomelo, einer nahen Verwandten gekreuzt aus Pampelmuse und Grapefruit, sowie bei Granatapfelsaft strikte Zurückhaltung geboten. Auch bei Apfel- und Orangensaft wird die Bioverfügbarkeit von Arzneimitteln tangiert. Deshalb ist dem Patienten nahezulegen, Arzneimittel mit Leitungswasser einzunehmen. Ein dauerhafter Verzicht auf die beiden letztgenannten Fruchtsäfte ist aber nicht nötig.

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