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Rezeptur

Konservierungsmittel aus dem Handel

31.01.2008  10:22 Uhr

Rezeptur

Konservierungsmittel aus dem Handel

Jenny Berger, Hilden

Viele PTA kennen Euxyl® K 400 als Konservierungsmittel. Wer die Substanz aktuell noch für selbst hergestellte Kosmetika verwendet, sollte schon einmal nach einem anderen Konservierungsmittel Ausschau halten: Ab dem 23. März 2008 ist das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, die diesen Stoff enthalten, verboten.

Euxyl® K 400 ist ein Gemisch aus Phenoxyethanol und Methyldibromglutaronitril (MDGN), im Verhältnis 4 zu 1. Seit Mitte der 1980er Jahre findet diese Mischung bereits Anwendung in kosmetischen Mitteln. Zu diesem Zeitpunkt galt sie als sehr gut verträglich. Wie sich aber im Laufe der Zeit herausstellte, nahmen mit der Anwendungshäufigkeit die Sensibilisierungsreaktionen rasant zu, wobei Experten das hohe allergische Potenzial fast ausschließlich auf den Inhaltsstoff MDGN zurückführen. Daraufhin wurde im Jahr 2005 offiziell die Verwendung des Stoffes auf wieder auswaschbare, so genannte Rinse-off-Produkte, und die Konzentration auf maximal 0,1 Prozent beschränkt. Nach dem 24. März 2005 durften somit Mittel zum Verbleib auf Haut und Haaren, so genannte Leave-on-Produkte, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Diese Einschränkung geschah auf Empfehlung des zuständigen Wissenschaftlichen Ausschusses bei der EU-Kommission.

Synonyme für Methyldibromglutaronitril

  • 1,2-Dibromo-2,4-dicyanobutan (Bezeichnung in der Kosmetik-Verordnung, Anlage 6 Nummer 36)
  • Dibromdicyanobutan (DBDCB)
  • 2-Brom-2-(bromomethyl)-pentanedinitrile
  • 2-Bromo-2(bromomethyl)-glutaronitrile
  • Methyldibromo glutaronitrile (INCI-Bezeichnung)

Diese Maßnahme wurde zwei Jahre später ebenfalls als nicht sicher genug eingestuft, da sich auch für auszuspülende Produkte keine unbedenkliche Konzentration des Konservierungsstoffes ermitteln ließ. Zwar gilt das Verbot des Inverkehrbringens erst ab März 2008, aber aus gegebenem Anlass ist Euxyl® K 400 schon jetzt nicht mehr erhältlich.

Daher wird es höchste Zeit für Apotheken, die selbst Kosmetika herstellen und noch mit einem Vorrat an Euxyl® K 400 arbeiten, sich nach Alternativen umzuschauen. Die Tabelle enthält eine Auswahl anderer Konservierungsmittel als Ersatz für Euxyl® K 400. Zu beachten sind hier besonders §3 und die dazugehörige Anlage 6 der Kosmetik-Verordnung sowie die pharmazeutische Literatur zu den entsprechenden Stoffen. Nur die dort aufgeführten Substanzen dürfen für Kosmetika verwendet werden. Hilfsstoffe wie einige Alkohole und Glykole wirken ab einer bestimmten Konzentration von sich aus antimikrobiell und machen eine Konservierung überflüssig. Hierzu zählen zum Beispiel Ethanol (>20 Prozent V/V), 2-Propanol (>15 Prozent V/V) oder Propylenglykol (20 Prozent bezogen auf die Wasserphase).

Aktuell geht der Trend in Sachen Konservierung hin zu den organischen Säuren wie Sorbin- und Benzoesäure, da sie besser verträglich sind. Ab Juni 2008 müssen alle MDGN-haltigen, selbst hergestellten Kosmetika aus dem Verkehr gezogen werden. Ändern Hersteller die Rezeptur ihrer Kosmetika, so müssen sie dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit melden.

Alternativen zu Euxyl® K 400 zur Verwendung in Kosmetika

Konservierungs-
stoff
INCI-Bezeichnung erlaubte Höchstkon-
zentration nach KosmetikV
wirksamer
pH-Bereich
Verbin-
dung
Wasser Löslich-
keit Ethanol
Fette Öle weitere Hinweise in der KosmetikV, Anlage 6
Euxyl K 400 Methyldibromo-
glutaronitrile, Phenoxyethanol
bisher 0,5% PE 1% (MDGN 0,1%) bis 8 n 0,4% löslich Nr. 36 und 29, MDGN ab März 2008 verboten
Benzalkonium-
chlorid
Benzalkonium-
chloride
0,1% 5 bis 8 k, q sehr leicht löslich sehr leicht löslich Nr. 54 auch ~bromid, ~saccharinat, Augenkontakt vermeiden
Benzoesäure Benzoic acid Rinse-off 2,5%, Mundpflege 1,7%, Leave-on 0,5 % 2 bis 5 0,29% 90% leicht löslich Nr. 1 und 1a, Salze und Ester
Benzylalkohol Benzyl alcohol 1% < 5 n 4% mischbar mischbar Nr. 34
Chlorhexidin, ~ diacetate, ~digluconat,… Chlorhexidine, ~diacetate, ~digluconat,… 0,3% (ber. als Chlorhexidin) 5 bis 8 k ~acetat 1,9%, ~gluconat >70% ~acetat 6%, ~gluconat mischbar Nr. 42, auch ~dihydrochlorid
Chlorocresol p-Chloro-m-cresol 0,2% bis 6 a, p 0,38% sehr leicht löslich leicht löslich Nr. 24 nicht auf Schleimhäute
Parabene Methylparaben, Propylparaben,... 0,4% (der Säure) bei einem Ester, 0,8% (der Säure) bei Mischungen bis 7 p sehr schwer löslich leicht löslich löslich Nr. 12 ausgen. Benzyl-Ester
Salicylsäure Salicylic acid 0,5% (der Säure) bis 3 a, p schwer löslich leicht löslich Nr. 3 auch die Salze, nicht für Kinder unter 3 Jahren, außer Shampoo
Sorbinsäure Sorbic acid 0,6% (der Säure) bis 5,5 schwer löslich leicht löslich Nr. 4 auch die Salze
Triclosan Triclosan 0,3% bakterizid bei 5, bakterio-
statisch bei 8
n, p praktisch unlöslich leicht löslich sehr leicht löslich Nr. 25

a = anionisch, k = kationisch, n = neutral, p = phenolische Verbindung, q = quartäre Ammoniumverbindung (Quats)

E-Mail-Adresse der Verfasserin:
berger(at)caelo.de