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Politik

Ausblick 2009

01.02.2009  10:23 Uhr

Politik

Ausblick 2009

von Daniel Rücker

Die Befürworter von Apothekenketten haben kurz vor Weihnachten einen herben Dämpfer erhalten. Große Katastrophen drohen den deutschen Apotheken in diesem Jahr deshalb wohl nicht. Auf zwölf ruhige Monate zu hoffen, wäre dennoch gewagt.

Für DocMorris, Schlecker oder Rewe war der 16. Dezember 2008 kein guter Tag. An jenem Dienstag verkündete Yves Bot, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, das deutsche Fremdbesitzverbot sei mit europäischem Recht vereinbar. In Inhaber geführten Apotheken würden die Patienten und Kunden in der Regel neutraler beraten als in Kettenapotheken, stellte Bot in seinem Schlussantrag fest. Deshalb sei die mit dem Fremdbesitzverbot verknüpfte Einschränkung der Niederlassungsfreiheit gerechtfertigt. Sie mache die Arzneimittelversorgung sicher.

Für die Apothekenleiter und ihre Angestellten war es ein guter Tag. Bots Schlussantrag ist zwar noch kein Urteil, das kommt erst im Sommer. Folgen die EuGH-Richter Bots Empfehlung, dann blieben Apothekenketten in Deutschland weiterhin verboten. In den meisten Fällen schließen sich die Richter der Argumentation des Generalanwaltes an. 

Experten gehen auch in diesem Fall davon aus. Schließlich hat Bot konsequent für die inhabergeführte Apotheke und gegen von Kapitalgesellschaften betriebene Apothekenketten argumentiert. In Apothekenketten stünden die wirtschaftlichen Interessen eines Konzerns im Vordergrund, so der Generalanwalt. Eine objektive Beratung der Patienten sei kaum möglich. Die Angestellten der Ketten müssten den Weisungen des Betreibers folgen. In inhabergeführten Apotheken werde auch deshalb in der Regel besser beraten, weil der Inhaber bei Fehlverhalten mit größeren Konsequenzen rechnen müsse, argumentierte der Generalanwalt weiter. So könne der Besitzer beispielsweise seine Betriebserlaubnis verlieren. Dies sei die beste Prävention gegen Patienten schädigendes Verhalten.

Die Berufsverbände der PTA und Apotheker begrüßten Bots Schlussantrag. Als »weit blickend, verantwortungsbewusst und hoch erfreulich« bezeichnete die Vorsitzende des Bundesverband Pharmazeutisch-technischer Assistentinnen (BVpta), Sabine Pfeiffer, den Schlussantrag. Er sei »eine Bestätigung des Verbraucherschutzes und unserer Leistung in den Individual-Apotheken«. Wirtschaftliche Abhängigkeit und strikte Vorgaben zur Gewinnmaximierung dürften bei der Empfehlung eines Arzneimittels nicht im Vordergrund stehen. »Der Generalanwalt hat sensibel die außergewöhnliche heil- und freiberufliche Verantwortung des Apothekers gewürdigt«, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. 

Auch die Politik war mit Bots Ausführungen einverstanden. Vertreter von CDU, CSU, FDP, SPD und Linkspartei begrüßten, dass den Apothekenketten weiterhin der Zugang zum deutschen Markt verwehrt bleibt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bekräftigte: »Uns kommt es darauf an, dass eine Apotheke nur von einem Apotheker geleitet wird und auch nur im Besitz eines Apothekers sein darf.«

So erfreulich die Tendenz des Schlussantrages und die Prognose für das endgültige Urteil sind, zurücklehnen dürfen sich PTA und Apotheker jetzt nicht. Generalanwalt Bot hat in seiner Ausführung ganz explizit die heilberufliche Ausrichtung der Apotheken in den Mittelpunkt gestellt. Objektive Beratung, hohe Kompetenz und guter Service rechtfertigen das Fremdbesitzverbot. Gibt es an der Qualität der Leistungen Zweifel, dann wackelt auch Bots Argumentation, dann fehlt die Rechtfertigung für die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit. Der Generalanwalt hat den Apotheken mit seinem Schlussantrag aufgezeigt, was Politik und Gesellschaft von ihnen erwarten.

In diesem Jahr wird der Druck auf die Apotheken deshalb wahrscheinlich zunehmen. Einige große Konzerne würden das Fremdbesitzverbot gerne fallen sehen. Sie haben bereits viel Geld für ihren von langer Hand geplanten Markteintritt ausgegeben. Also werden sie jetzt nicht kampflos aufgeben. Politisch sind alle Optionen noch offen.

Der EuGH hat allein zu klären, ob EU-Mitgliedsstaaten gegen europäisches Recht verstoßen, wenn sie für den Besitz von Apotheken eine Approbation zum Apotheker zwingend vorschreiben. Den Fremdbesitz verbieten kann der EuGH nicht. Celesio, Schlecker und anderen bleibt deshalb nur der Weg über die Politik. Sie werden ihre Lobbyarbeit intensivieren und die vermeintlichen Vorzüge von Apothekenketten herausstellen. Gleichzeitig werden sie auf Defizite der jetzigen Apothekenstrukturen in Deutschland hinweisen und versuchen, die Leistung der inhabergeführten Apotheken in ein schlechtes Licht zu setzen. Eine Diskussion in dieser Richtung hat Celesio bereits angezettelt: Der Stuttgarter Pharmagroßhändler zieht zurzeit übers Land und berichtet Entscheidungsträgern und Meinungsbildnern von Versorgungslücken in ländlichen Regionen. Dort gäbe es zu wenige Apotheken.

Das Beispiel zeigt, wie beliebig die Vorwürfe sind. Hauptsache das »Argument« diskreditiert inhabergeführte Apotheken. Noch vor wenigen Monaten galt die angeblich hohe Apothekendichte in Deutschland als Ausdruck mangelnder Wirtschaftlichkeit der Apotheken. Doch bei Bedarf ändert sich eben die Argumentation.

E-Mail-Adresse des Verfassers:
ruecker(at)govi.de