Umsetzung ungewiss |
25.01.2013 16:31 Uhr |
Von Daniel Rücker / Im vergangenen Herbst hat die Bundesregierung den Apothekern versprochen, den Notdienst in Zukunft besser und über eine Pauschale zu vergüten. Der Vorschlag kam nicht nur bei den Apothekern gut an. Doch nun droht er, in den Mühlen der Bürokratie zerrieben zu werden.
Selten hörte sich ein Vorschlag der Bundesregierung so plausibel an wie die Einführung einer Notdienstpauschale. Rund 200 Euro sollen die Apotheken für einen Dienst erhalten. Gerade für Apotheken auf dem Land wäre dies eine große Verbesserung. Dort leisten die Apotheken teilweise mehrmals in einer Woche Dienst.
Foto: BAV
Für den Leiter ist dies jedoch bisher ein Zuschussgeschäft, denn auf dem Land nutzen kaum Patienten seinen Dienst. Deshalb begrüßte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände den Vorschlag der Bundesregierung sehr. Die Notdienstpauschale stabilisiere gerade Apotheken in strukturschwachen Gebieten. Außerdem werde mit der Pauschale erstmals eine Leistung vergütet, die nicht unmittelbar mit der Abgabe von Arzneimitteln zusammenhänge. Des Weiteren bessert die Pauschale die trotz moderater Anpassung knappe Apothekenvergütung um 120 Millionen Euro auf.
Zwar war damals schon klar, dass die Einführung der Notdienstpauschale sorgfältig geplant werden muss, weil es dafür kein Vorbild gibt. Dass es jedoch derart kompliziert werden würde, haben weder die Apotheker noch die Bundesregierung erwartet. Heute ist immer noch nicht abzusehen, wann die Notdienstpauschale kommen wird.
Rechtsgrundlage fehlt
Dafür gibt es gleich mehrere Gründe. So wollte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zur Finanzierung der Notdienstpauschale nicht nur die Gesetzliche Krankenversicherung, sondern auch die privaten Krankenversicherungen und die für Beamte zuständige Beihilfe heranziehen. Dafür fehlt aber offensichtlich eine rechtliche Grundlage. Vor allem bei der Beihilfe gibt es Probleme. Nach Auffassung des für die Beihilfe zuständigen Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich ist die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, zu denen der Apothekennotdienst gehört, mit dem Beihilferecht des Bundes nicht vereinbar. Die Beihilfe kann sich demnach nicht an den Kosten der Notdienstpauschale beteiligen. Nach einem Bericht der »Frankfurter Allgemeinen« wirft das Innenministerium den Mitarbeitern im Gesundheitsministerium auch vor, sie hätten außerdem vergessen, die Finanzierung der Pauschale über Steuereinnahmen zu finanzieren. Dies hätte zwingend erfolgen müssen.
In der vergangenen Woche zeichnete sich dann noch ein weiteres Problem ab. Im Bundesgesundheitsministerium ist man offensichtlich zu der Erkenntnis gekommen, dass ein Notdienstpauschalengesetz auch im Bundesrat abgestimmt werden müsste.
Nun hat die schwarz-gelbe Bundesregierung mit ihrer Niederlage bei der Landtagswahl im Bundesland Niedersachsen in der Länderkammer keine Mehrheit mehr und ist auf die Zustimmung von rot-grün regierten Ländern angewiesen. Das macht eine schnelle Einführung der Pauschale noch unwahrscheinlicher.
Angesichts des erheblichen Aufwandes erscheint es sogar unwahrscheinlich, dass ein Notdienstpauschalengesetz bis zur Sommerpause verabschiedet werden kann. Und was bis dahin nicht in trockenen Tüchern ist, dürfte erst nach der Bundestagswahl im Herbst 2013 weiterverfolgt werden.
Den Apothekern dauert dies selbstverständlich zu lang. Bei einer Pressekonferenz am 16. Januar in Berlin forderte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt die Bundesregierung auf, endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Sollte es bis Mitte Februar keine Lösung geben, würden die Apotheker am 28. Februar bundesweit protestieren. Zu diesem Zeitpunkt konnte Schmidt jedoch noch nicht wissen, dass die Bundesregierung eine Woche später von ihrem ursprünglichen Vorhaben abrücken würde, die Pauschale ohne Zustimmung des Bundesrates einzuführen.
Ausweg denkbar
Jetzt ist die Lage verzwickt. Bundesgesundheitsminister Bahr und Politiker der Regierungsparteien bekräftigen weiter ihren Willen, eine Notdienstpauschale einzuführen. Eine Lösung, wie dies zeitnah geschehen könnte, haben sie aber nicht. Womöglich könnte der Vorschlag aus dem Innenministerium, dies aus Steuermitteln zu finanzieren, ein Ausweg sein.
Für die Apotheker ist die Verzögerung bei der Notdienstpauschale ärgerlich. Es dürften sich daraus aber keine finanziellen Konsequenzen ergeben. Die 120 Millionen Euro sind von der Bundesregierung freigegeben, sie können auch rückwirkend ausgezahlt werden. Theoretisch könnten die Apotheker das Geld sogar unabhängig vom Notdienst erhalten. Dann wäre allerdings die gute Idee verloren, mit der Pauschale vor allem die Apotheken zu stärken, die besonders belastet werden. /
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