Noch ist nichts entschieden |
05.04.2009 10:44 Uhr |
Noch ist nichts entschieden
Von Daniel Rücker
Das Ringen um ein Verbot von Versandhandel und Medikamenten-Abholstellen geht weiter. Ob das Ziel, beides gesetzlich zu verbieten, in dieser Legislaturperiode noch erreicht wird, ist ungewiss.
Die Zeit wird langsam knapp. Seit nunmehr zwei Jahren kämpfen einige Bundesländer gegen den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Ausgehend von einer Initiative des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann (CDU) soll damit Medikamenten-Abholstellen, wie sie die niederländische Versandapotheke Europa-Apotheek in dm-Drogeriemärkten betreibt, die rechtliche Basis entzogen werden. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieser Kooperation sein Plazet gegeben und dies als eine legale Spielart des Arzneimittelversandhandels bezeichnet.
Seitdem mussten die Befürworter eines Verbots, unter anderem die Bundesländer Sachsen und Bayern, einige Rückschläge einstecken. Dennoch haben sie nie aufgegeben. Womöglich wird diese Standhaftigkeit am Ende doch noch belohnt. In der vergangenen Woche hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates deutlich für ein Verbot ausgesprochen.
Sollte das Plenum der Länderkammer Anfang April ebenfalls für ein Verbot stimmen, dann wäre der Bundestag am Zug. Dieser entscheidet letztlich über das Verbot. Die Länder haben über den Bundesrat nur die Möglichkeit, eine Empfehlung auszusprechen. Allerdings sind hier die Mehrheitsverhältnisse weiterhin unklar. Das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium ist gegen ein Versandverbot. Das beeinflusst auch die Parlamentarier.
Parallel zum Versandhandelsverbot gibt es Bestrebungen, die Medikamenten-Abholstellen zu verbieten. Eine entsprechende Entscheidung könnte noch an die 15. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) angehängt werden. Diese befindet sich zurzeit im parlamentarischen Abstimmungsprozess und soll im Sommer, also noch vor der Bundestagswahl, verabschiedet werden.
Doch auch hier ist die Situation nicht wirklich übersichtlich. Zwar gibt es in allen Bundestagsparteien Sympathien für eine Eindämmung der Abholstellen, umstritten ist aber, ob ein Verbot juristisch möglich ist. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat hier vor einigen Wochen Bedenken angemeldet.
Die Alternative zu einem Verbot wäre eine Regulierung. Diese stand für die AMG-Novelle auch zur Diskussion. Im aktuellen Gesetzentwurf ist sie aber nicht enthalten, da es unterschiedliche Auffassungen zum Sinn einer Regulierung gab.
Aus Sicht der Apotheker ist die Sache eindeutig: Ein Verbot der Abholstellen ist richtig; eine Regulierung, die Kriterien festlegt, ergibt dagegen keinen Sinn, denn dies würde gleichzeitig die Abholstellen legitimieren.
Doch auch bei den Abholstellen muss das letzte Wort in dieser Legislaturperiode noch nicht gesprochen worden sein. Wie wahrscheinlich ein Verbot ist, lässt sich zurzeit kaum vorhersagen.
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