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Tarifabschluss

Solider Kompromiss

05.04.2009  20:46 Uhr

Tarifabschluss

Solider Kompromiss 

Adexa / Gute Nachrichten für alle Angestellten in öffentlichen Apotheken: Nach längeren Verhandlungen einigten sich die Tarifpartner ADEXA – Die Apothekengewerkschaft und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf einen neuen Gehalts- und Bundesrahmentarifvertrag. Beide gelten rückwirkend zum 1. Januar 2009. 

Der Gehalts- und Bundesrahmentarifvertrag gilt für alle Bundesländer mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. Bereits im Januar hatten sich Adexa und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) auf einen separaten Tarifabschluss für die Region geeinigt. Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von Adexa, bezeichnete den Tarifabschluss als »soliden Kompromiss«. Mehr sei in den ökonomisch schweren Zeiten nicht zu erreichen gewesen. Die Wirtschaftskrise habe auch in den Apotheken ihren Tribut gefordert.

Volumen von insgesamt 4,4 Prozent

Das Gesamtvolumen der Gehaltserhöhung beträgt für alle Mitarbeiter 4,4 Prozent. Dabei werden die Gehälter rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 für alle Berufsgruppen um 2,9 Prozent, auch für Auszubildende, erhöht. Eine weitere Anhebung ist für den 1. Januar 2010 vereinbart. Sie beträgt wiederum für alle Mitarbeiter und Auszubildenden 1,5 Prozent. »Vor dem Hintergrund der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation ist dieser Doppel-Abschluss schon allein deshalb positiv zu bewerten, weil Gewinneinbußen der Apotheken in naher Zukunft nicht ausgeschlossen werden können«, erklärt Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende von Adexa. Ansonsten hätten sich die Chancen stark verringert, im nächsten Jahr überhaupt eine Gehaltserhöhung durchsetzen zu können. Kratt weiter: »Dem haben wir durch diesen Abschluss erfolgreich vorgebeugt.«

33 Tage Urlaub für alle

Hart umkämpft war bis zuletzt die Frage der Urlaubstage. Zwischen den Tarifvertragsparteien war im Vorfeld ein heftiger Streit darüber entbrannt, wie die Regelungen des im Jahr 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu implementieren seien. Dem Regelwerk zufolge ist es nicht mehr zulässig, den Urlaubsanspruch aus dem Lebensalter abzuleiten. Da der bisherige Rahmentarifvertrag einen entsprechenden Passus beinhaltete, musste eine neue Grundlage geschaffen werden. Ursprünglich wollte der ADA allen Mitarbeitern lediglich 31 Tage zubilligen. Die nun vereinbarte Regelung sieht für alle Mitarbeiter und Auszubildenden altersunabhängig 33 Urlaubstage vor. Nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit steigt der Urlaubsanspruch auf 34 Tage. Günstigere Regelungen auf Basis von einzelvertraglichen Vereinbarungen bleiben davon unberührt. 

Nachtarbeit und Sonderzahlungen

Der Beginn der Nachtarbeit wurde nach Paragraph 7 des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) auf 22.00 Uhr festgesetzt. Dabei betragen die Zuschläge unverändert 50 Prozent der Grundvergütung. 

Für die anteilige Auszahlung von Sonderzahlungen nach Paragraph 18 BRTV gilt in Zukunft, dass Mitarbeiter, die wegen eigener Kündigung oder durch eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitsgeber weniger als sechs Monate im Kalenderjahr beschäftigt waren, den Anspruch auf Sonderzahlungen für das laufende Jahr verlieren. Wer über die sechs Monate hinaus beschäftigt war, behält diesen jedoch. »Kolleginnen und Kollegen sollten bei einer eigenen Kündigung an diesen Passus denken«, unterstreicht Neusetzer.

Arbeitsverhältnisse können nun nach Paragraph 19 BRTV mit einer kürzeren Frist aufgelöst werden, das heißt einen Monat zum Quartalsende. Neusetzer: »Diese Anpassung entspricht dem Wunsch vieler Mitglieder.« Die bisher geltende Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende hätte Arbeitnehmer oft daran gehindert, zeitnah den Arbeitsplatz wechseln zu können. 

Wichtige Adressen

Rechtsberatung bei Kündigung

Andererseits findet die neue Kündigungsfrist auch bei arbeitgeberseitigen Kündigungen Anwendung, allerdings mit dem Unterschied, dass bei langjährigen Arbeitsverhältnissen Fristen von bis zu sieben Monaten einzuhalten sind. Bei Unsicherheiten können sich Adexa-Mitglieder an die Rechtsberatung wenden. 

Die Regelung von Paragraph 10 a BRTV ist aufgrund der Forderung von Adexa neu beziehungsweise wieder aufgenommen worden. Darin sind nun konkrete Freistellungsansprüche aufgelistet, darunter beispielsweise Zeiten für Bewerbungsge-spräche und für die Betreuung kranker Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Diese Vereinbarungen gehen »deutlich über gesetzliche Ansprüche hinaus«, so Neusetzer.