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Rx-Versandverbot

Lauterbach wechselt den Kurs

30.01.2017  13:10 Uhr

Von Daniel Rücker / Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hält daran fest, den Rx-Versandhandel zu verbieten. Mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Karl ­Lauterbach, hat nun der stärkste Widersacher Gröhes eingelenkt.

Am 14. Januar kam die überraschende Wende: In einem Tweet stellte Lauterbach in Aussicht, die SPD könne unter bestimmten Bedingungen einem Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zustimmen. Voraussetzung dafür sei aber die vollständige Streichung der Zuzahlung für chronisch Kranke. Diese seien die Leidtragenden eines Versandverbotes.

Hintergrund für das Versandverbot ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Oktober 2016, das ausländische Versandapotheken davon befreit, sich an die Arzneimittelpreisverordnung zu halten. Diese Preisnachlässe bewegen sich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arzneimittel-Zuzahlungen. Die über die Boni möglichen Einsparungen für Patienten will Lauterbach nun zumindest für Chroniker erhalten. Diese seien die eigentlichen Leidtragenden eines Boni-Verbotes. Lauterbach zeigt sich kompromissbereit, wenn zumindest chronisch Kranke zukünftig keine Zuzahlungen mehr leisten müssen.

Mit seinem Vorschlag hat Lauterbach die SPD in Richtung Versandverbot geleitet. Dabei könnte es eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben, dass sich der in der SPD sehr mächtige ­Landesverband Nordrhein-Westfalen mehrheitlich für das Versandhandelsverbot ausgesprochen hat. Beschlossen ist das Verbot noch nicht. Jetzt ist die Unionsfraktion unzufrieden. Gesundheitspolitiker Michael Hennrich nannte Lauterbachs Vorschlag ein »vergiftetes Angebot«. Wenn nach dem Wegfall der Praxisgebühr auch noch die Zuzahlung für Arzneimittel für chronisch Kranke falle, sei die Zuzahlung hinfällig.

Heftige Kritik an Lauterbachs Vorschlag kommt aus Bayern. Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml bezeichnete es zwar als begrüßenswert, dass die SPD ihre Blockadehaltung aufgeben wolle. Den Deal Versandverbot gegen Zuzahlungsverzicht bezeichnete sie aber als unseriöses Tauschgeschäft zulasten der Beitragszahler. Auch der GKV-Spitzenverband hält wenig vom SPD-Vorschlag. Ein Versandhandelsverbot würde auch durch eine Zuzahlungsbefreiung für Chroniker nicht zeitgemäßer, kommentierte GKV-Vize Magnus von Stackelberg.

Zu hoher Preis

Die Zurückhaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung resultiert wahrscheinlich auch aus dem hohen Preis, den Lauterbachs Vorschlag die Krankenkassen kosten würde. Im Jahr 2015 haben GKV-Versicherte etwa 2,5 Milliarden Euro für Arzneimittel zugezahlt.

Bis zur endgütigen Entscheidung über das Rx-Versandhandelsverbot wird es noch eine ganze Weile dauern. Das liegt auch am Notifizierungsverfahren der Europäischen Union. Danach müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, zu dem Gesetz Stellung zu nehmen. Dieser langwierige Prozess kann bis zu einem halben Jahr dauern. Lutz Tisch, Chefjurist der ABDA, rechnet sogar mit einem deutlich größeren Zeitraum: »Das Gesetz wird in jedem Fall beklagt werden. Es wird deshalb in einigen Jahren wieder beim Europäischen Gerichtshof landen«, sagte er auf der berufspolitischen Diskussion beim Pharmacon in Schladming.

Trotz der positiven Signale pro Versandverbot legte Gröhe diese Tage noch einmal nach. Der erste Gesetzentwurf aus dem Dezember wurde überarbeitet. Die neue Version zielt nun stärker auf die Rolle der Vor-Ort-Apotheke für den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland. Außerdem wird in dem Entwurf die Bedeutung des Sachleistungsprinzips für die GKV und der Gesundheitsschutz dargestellt. Das ist wichtig, weil der Gesundheitsschutz der Bevölkerung explizit nationalstaatlich zu regeln ist. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte diesen Sachverhalt negiert.

Der geänderte Entwurf betont zudem, dass es zum geplanten Rx-Versandhandelsverbot keine Alternative gebe. Auch begrenzte Rabatte seien nicht zielführend. Ferner wäre nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eine solche gesetzliche Boni-Begrenzung, die auch für ausländische Versandapotheken greife, europarechtlich bedenklich. /