Arbeitgeberverband demontiert Arbeitsplätze in Apotheken |
10.06.2008 21:16 Uhr |
Arbeitgeberverband demontiert Arbeitsplätze in Apotheken
Adexa /»Die Apotheken 2007 waren stark und stabil in der Versorgung. Auf diesem Fundament blicken sie selbstbewusst in die Zukunft«, fasst Karl-Heinz Resch, Geschäftsführer Wirtschaft und Soziales bei der ABDA, den aktuellen Apothekenwirtschaftsbericht 2007 zusammen.
An diesem Erfolg sind die 122 000 Apothekenmitarbeiter maßgeblich mitbeteiligt. Ihre eigene wirtschaftliche Situation hat sich dagegen in den letzten Jahren durch Reallohnverluste von fast 4 Prozent spürbar verschlechtert. Und noch eine Entwicklung gilt es bei der neuen Gehaltsforderung zu bedenken: Unter Berücksichtigung der Preissteigerungswerte in den ersten Monate des Jahres 2008, zusammen mit den täglichen Meldungen über explodierende Lebensmittel- und Energiepreise, lässt sich für dieses Jahr eine Inflationsrate von über 3 Prozent erwarten. In diesem Licht ist die Gehaltsforderung der Apothekengewerkschaft Adexa von 8 Prozent völlig legitim.
Die Forderungen des Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) zur Änderung des Bundesrahmentarifvertrages würden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dagegen sogar noch schlechter stellen als bisher (siehe Kasten).
ADA-Forderungen | Ist-Zustand |
---|---|
Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiter: 30 Tage | 31, 34 oder mit Bestandsschutz aus vorangehendem Rahmenvertrag 36 Tage |
Rückzahlungsverpflichtung für die jährliche Sonderzahlung bei Ausscheiden bis 31.03. des Folgejahres (auch bei arbeitgeberseitiger Kündigung) | keine Rückzahlungspflicht |
Kündigungsfristen reduzieren auf gesetzliche Fristen = 4. Wochen zum Monatsende oder zum 15. | 6 Wochen zum Quartalsende |
Verfall von Ansprüchen (z.B. Überstunden): Ansprüche müssen innerhalb von einer 3-Monatsfrist schriftlich geltend gemacht werden. Erklärt sich der Arbeitgeber binnen einer Frist von 14 Tagen nicht oder lehnt er die Ansprüche ab, so sind Ansprüche binnen 3 Monaten beim Arbeitsgericht geltend zu machen. Andernfalls verfallen die Ansprüche. | Ansprüche sind binnen 3 Monaten schriftlich geltend zu machen. Kommentar: In der aktuellen Fassung des BRTV ist der Gang vor das Arbeitsgericht nicht erforderlich. Es muss befürchtet werden, dass Ansprüche deshalb verfallen, weil Mitarbeiterinnen den Weg über die Arbeitsgerichte scheuen. |
§ 12 Bildungsurlaub, Ziffer 1.:»Der Mitarbeiter ist zur beruflichen Fortbildung verpflichtet«. | keine Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung; Kommentar: Dies muss in Verbindung mit der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) gesehen werden. In der neuesten Vorlage des ADA zum LOB-Vertrag werden MitarbeiterInnen sowohl mit den Kosten für die LOB-Veranstaltungen als auch mit den Kosten für die Freistellung belastet. |
Zuschläge für Mehrarbeit bis 50. Std: 15 %, Zuschläge für Mehrarbeit ab der 51. Stunde: 25 %, Sonn- und Feiertagszuschläge: 25 %, Nachtarbeitszuschläge komplett streichen | Zuschläge für Mehrarbeit bis 50. Std: 25 %, Zuschläge für Mehrarbeit ab der 51. Std: 50%, Sonn- und Feiertagszuschläge: 85%, Für Zeiten ab 20.30 Uhr bis 6.00 Uhr sind 50 % Zuschlag auf die Grundvergütung zu zahlen. |
Notdienstvergütung für alle Mitarbeiter reduzieren auf niedrigstes Tarifgehalt. | Vergütung nach Berufsjahresgruppen |
Eine Tätigkeit von weniger als 40 Stunden wird nur entsprechend der Quote auf die Berufsjahre angerechnet. | Bisher wird ab 20 Wochenstunden ein volles Jahr auf dieBerufsjahre angerechnet. |
Forderungen zur Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) | Bisher besprochen |
In den ersten 3 Berufsjahren führen Qualifizierungsmaßnahmen nicht zu einer Gehaltssteigerung. | In den ersten 2 Berufsjahren… |
Absolviert der Arbeitnehmer nicht die Auffrischungen wird er im Gehalt zurückgestuft. (Gemeint sind hier die Auffrischungen von bereits absolvierten Qualifizierungen.) | Eine Rückstufung war nicht vorgesehen. |
Besitzstandsregelung berücksichtigt nicht Mitarbeiter einer höheren Berufsgruppe, die ein neues Arbeitsverhältnis beginnen – nach den ADA-Regelungen müssten sie wieder mit dem Grundgehalt anfangen. | Bisher Besitzstandsregelung auch bei Wechsel in ein neues Arbeitsverhältnis. |
Das ist für die Angestellten äußerst demotivierend und damit auch für die öffentlichen Apotheken mittel- und langfristig schädlich. Deshalb hat Adexa den nächsten Verhandlungstermin mit dem ADA abgesagt und erwartet, dass der Arbeitgeberverband zunächst einmal ein Angebot zur Gehaltssteigerung vorlegt, das diesen Namen auch verdient. Bis dahin setzt Adexa Verhandlungen über den gekündigten und in Nachwirkung befindlichen Bundesrahmentarifvertrag sowie Gespräche über die leistungsorientierte Bezahlung aus.
Im Übrigen wertet die Apothekengewerkschaft es als Vertrauensbruch, dass der ADA an die Presse gegangen ist, bevor ein erster Verhandlungstermin mit Adexa stattgefunden hat.
Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) scheint angesichts seiner aktuellen Tarifforderungen völlig das Maß verloren zu haben. Hier die wichtigsten Auszüge aus dem geplanten ADA-Gruselkabinett:
Allein die Minderung des Urlaubsanspruchs würde beispielsweise bei einem Bruttogehalt von 2000 Euro und 34 Tagen Urlaubsanspruch einer Gehaltseinbuße von 320 Euro entsprechen. Die Übernahme der Kosten und der erforderlichen Zeit für Qualifizierungsmaßnahmen den Mitarbeitern komplett aufzubürden, wäre mit weiteren drastischen Gehaltseinbußen verbunden.
All das sprengt das Maß der Zumutbarkeit. Von einer »normalen« Verhandlungsbasis kann daher nicht die Rede sein. Der ADA erkennt ganz offensichtlich die Leistungen der ohnehin schon strapazierten Angestellten in den Apotheken nicht an.
Wie soll unter diesen Bedingungen die viel gepriesene Präsenzapotheke mit dem gern postulierten, besonders guten Beratungsangebot funktionieren? Dazu sind hoch motivierte Mitarbeiter zwingend nötig.
Die Adexa-Tarifkommission sieht aus diesen Gründen zurzeit keine Basis für Verhandlungen. Derart drastische Einschnitte sind unseren Mitgliedern nicht vermittelbar und führen zur Abwanderung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies kann auch nicht im Interesse der Arbeitgeber liegen.
Adexa fordert den ADA daher auf, seine Haltung zu überdenken und ein verhandelbares Angebot vorzulegen.
Tanja Kratt
Adexa Vorstand, Bereich Tarife