Die eigene Arbeitskraft absichern |
10.06.2008 20:56 Uhr |
Die eigene Arbeitskraft absichern
PTA-Forum / Weit über 800.000 Deutsche verletzen sich pro Jahr bei einem Unfall, 20.000 Menschen sterben sogar an dessen Folgen. Am Arbeitsplatz geschehen rund 30 Prozent der gesamten Unfälle, der überwiegende Teil passiert jedoch im Straßenverkehr, beim Sport oder im Haushalt. Manche schwer Verletzten überleben zwar den Unfall, müssen danach mit einer Behinderung weiterleben oder können häufig nicht mehr der gleichen Arbeit nachgehen wie zuvor. Versicherungen mindern in diesen Fällen den finanziellen Schaden.
Die Versicherungsgesellschaften definieren den Unfall so: »Ein Unfall liegt vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.« Gesetzliche oder private Krankenversicherungen übernehmen nach einem Unfall die Kosten für die Behandlung und Rehabilitation. Wer danach überhaupt nicht mehr arbeiten kann, erhält von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente. Diese ist allerdings nicht besonders hoch, wenn erst wenige Berufsjahre vergangen sind. Kann der Betroffene noch irgendeine Tätigkeit ausüben, auch wenn es nicht im erlernten Beruf ist, entfällt die Rente.
In einem solchen Fall ist eine Unfallversicherung recht nützlich. Die Versicherungsgesellschaft zahlt dann über die gesetzlichen Leistungen hinaus einmalige Summen oder zusätzliche Renten und gleicht damit Gehaltseinbußen aus. Denn vor allem wenn beim Betroffenen eine lebenslange Behinderung zurückbleibt und er dadurch seine Arbeitskraft teilweise oder ganz einbüßt, kommen auf ihn oft hohe Kosten zu, beispielsweise für Umbauten an Haus oder Wohnung oder für ein neues behindertengerechtes Auto.
Gesetzliche Unfallversicherung
Im gewerblichen Bereich sind Berufsgenossenschaften für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, für die Apothekenmitarbeiter ist das die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Jeder Apothekenleiter muss dort Mitglied sein und Beiträge für seine Mitarbeiter abführen. Diese Beiträge trägt der Arbeitgeber in vollem Umfang, der Arbeitnehmer zahlt nichts dazu.
Doch selbst dann besteht Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber keine Beiträge gezahlt hat. Da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt, wird die Berufsgenossenschaft nach einem Unfall trotzdem Kosten übernehmen, diese jedoch gegebenenfalls vom Arbeitgeber zurückfordern. Versichert ist der Arbeitnehmer während der Ausübung seines Berufes sowie auf dem Weg zum Arbeitsplatz und zurück nach Hause, wobei nur die kürzeste Wegstrecke zählt. Also: Wer einen Umweg einschlägt, um beispielsweise eine kleine Besorgung zu erledigen, ist nicht mehr versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erstattet im Wesentlichen Heilbehandlungen, Maßnahmen zur Wiedereingliederung ins Berufsleben sowie eventuell notwendige Renten an die Verunglückten oder deren Hinterbliebene. Sie zahlt allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent.
Private Unfallversicherung
Wer auch in seiner Freizeit Versicherungsschutz genießen möchte, muss sich privat versichern. Die Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Leistungen und Tarife an. Informieren sollten sich Interessierte, ob der Versicherungsschutz rund um die Uhr und weltweit gilt.
Einzel-, Familien- und Kinderunfallversicherungen greifen bei Unfällen während der Freizeit und der Arbeitszeit. Das heißt im Falle eines Berufsunfalls addieren sich die Leistungen der Unfallversicherung zu den Leistungen der Berufsgenossenschaft hinzu.
Davon unterscheidet sich die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Bei dieser Variante werden sämtliche eingezahlten Beiträge inklusive Zins nach Ablauf einer festgelegten Frist zurückerstattet – mit Ausnahme spezieller Zuschläge, die man vor Abschluss des Vertrages klären sollte. Zwar sind die Beiträge für diesen Tarif höher, dafür bleibt aber das eingezahlte Geld dem Versicherungsnehmer erhalten. Es handelt sich also um eine Kombination aus Versicherung und Sparvertrag.
Beitrag abhängig von Leistungen
Die Beiträge werden entweder monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung (nur bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr möglich) fällig. Sie richten sich zum einen nach dem persönlichen Risiko des Versicherten. Der Gefahrengruppe A sind alle kaufmännischen und verwaltenden Berufe zugeordnet, auch Apothekenmitarbeiter. Frauen ordnen die meisten Gesellschaften dieser Gefahrengruppe zu. In der Gefahrengruppe B sind körperlich und handwerklich tätige Personen versichert. Deren Beiträge sind höher.
Die Beiträge richten sich weiterhin nach dem Umfang der gewünschten Leistungen, manche sind inklusiv, andere erhöhen den Beitrag. Für eine PTA zwischen 18und 59 Jahren kostet eine Risiko-Unfallversicherung durchschnittlich und abhängig von den Leistungen um die 15 Euro im Monat. Der Versicherungsnehmer kann zum Beispiel seine Invalidität, aber auch seinen Tod absichern, jeweils als einmalige Auszahlung und/oder Rente für sich selbst beziehungsweise den Ehepartner. Er kann für Tage im Krankenhaus, während der Genesung oder für die Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit feste Beträge vereinbaren, die tageweise ausgezahlt werden. Vereinbart der Versicherte Tage-, Genesungsgeld und Übergangsleistung, werden bei Bedarf alle parallel ausgezahlt. Die Leistungen sind im Folgenden näher erläutert.
Invalidität
Wenn ein Versicherter durch einen Unfall dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt ist, hat er einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalleistung. Bei Vollinvalidität wird ihm die vereinbarte Versicherungssumme komplett ausgezahlt, bei teilweiser Invalidität richtet sich die Höhe der Auszahlung nach den Prozentangaben in der Gliedertaxe (siehe Tabelle). Die meisten Versicherungsgesellschaften entschädigen bereits ab 1 Prozent Invalidität, einige wenige Gesellschaften zahlen hingegen erst bei einer Invalidität ab 25 oder gar 50 Prozent.
Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit | Grad der Invalidität in Prozent (nur Empfehlung) |
---|---|
eines Armes oder einer Hand | 100 |
eines Daumens oder eines Zeigefingers | 60 |
eines anderen Fingers | 20 |
eines Beines oder eines Fußes | 70 |
einer großen Zehe | 8 |
einer anderen Zehe | 3 |
eines Auges | 80 |
des Gehörs auf beiden Ohren | 70 |
Die Tabelle nennt besondere Bedingungen für die Bemessung des Invaliditätsgrades für Angehörige von Heilberufen. Die Beispiele sind nur Empfehlungen, die zwischen den Versicherungsgesellschaften variieren. Beeinträchtigt der Unfall mehrere Körperteile oder Sinnesorgane in ihren Funktionen dauernd, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert (Maximum ist Invaliditätsgrad von 100 Prozent). Ist die Funktion nur teilweise eingeschränkt, wird nur ein Teil des Prozentsatzes der Gliedertaxe genommen.
Die meisten Versicherungen bieten eine progressive Auszahlung an, das heißt, in Fällen mit relativ geringen Schäden zahlen sie die Kapitalleistung entsprechend der Gliedertaxe, nach schweren Unfällen erhöht sich die Leistung jedoch überproportional auf bis zu 225 Prozent, zum Teil sogar auf 500 Prozent im Fall der Vollinvalidität. Die meisten Versicherer empfehlen diese progressive Staffelung.
Unfallrente und Übergangsleistung
Alternativ oder zusätzlich zur Auszahlung einer Einmalleistung für Invalidität kann der Versicherungsnehmer auch eine Unfallrente vereinbaren. Die Versicherung zahlt ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent die Rente in voller Höhe, unabhängig vom Lebensalter und solange die Invalidität besteht.
Die Übergangsleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person sehr schwer verletzt ist. Bedingung: Nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet ist der Versicherte zu 100 Prozent in Beruf und Privatleben leistungsunfähig.
Tagegeld und Krankenhaustagegeld
Die Versicherung zahlt täglich an den Versicherten einen festen Betrag, sofern dessen Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist. Das Tagegeld begrenzt sich auf die Dauer der ärztlichen Behandlung und wird maximal ein Jahr gezahlt.
Bei unfallbedingtem und medizinisch notwendigem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus zahlt die Versicherung das Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag, längstens jedoch zwei Jahre.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld zahlt die Versicherung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Krankenhaustagegeld geleistet wurde. Das Genesungsgeld ist jedoch auf 100 Tage begrenzt.
Todesfallleistung
Wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen stirbt, zahlt die Versicherung eine einmalige Summe. Die Höhe dieser Todesfallleistung entscheidet der Versicherungsnehmer nach seinen individuellen Bedürfnissen, beispielsweise ob er eine Familie versorgen muss oder ob bereits Lebensversicherungen bestehen. Die Beiträge zur Unfallversicherung sind zwar geringer als zum Beispiel für eine Risiko-Lebensversicherung, letztere zahlt aber auch nach Tod durch Krankheit.
Eine Unfall-Hinterbliebenenrente erhält der Ehepartner lebenslang.
Kosten für kosmetische Operationen
Wenn der Verletzte nach einem Unfall eine kosmetische Operation vornehmen lässt, übernimmt die Versicherung bis zur Höhe der vereinbarten Summe die anfallenden Kosten.
Unfall-Service
Die Versicherung ersetzt die Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze sowie für den ärztlich angeordneten Transport zu einem Krankenhaus oder einer Spezialklinik. Erfolgt der Unfall im Ausland, erstattet die Versicherung die Kosten für die Heimfahrt oder Übernachtung für die Familie.
Zeckenbiss
Einige Versicherungen sichern gesundheitliche Schäden ab, die durch den Biss einer Zecke entstehen können, zum Beispiel wenn der Versicherte an FSME oder Borreliose erkrankt.
Interessierte PTA oder Apotheker können sich bei der standeseigenen Versicherungsvermittlung für Apotheker über ein persönliches Angebot informieren:
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