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Armin legt los

25.03.2014  11:48 Uhr

ABDA-KBV-Modell

Von Daniel Rücker / Nach jahrelangen Vorarbeiten startet das ABDA-KBV-Modell am 1. April in der Modellregion Sachsen/Thüringen. Patienten werden aber erst ab 2015 eingeschlossen.

Es war ein langer Weg bis zum Start einer engeren Zusammenarbeit von Apotheken und Ärzten bei der Versorgung ihrer Patienten. Vor allem die Ärzte brauchten einige Zeit, um sich an eine gleichberechtigte Zusammenarbeit mit den Apothekern zu gewöhnen. Besonders skeptisch waren die Hausärzte. Sie fürchteten, die Apotheker würden ihre Medikation zu intensiv überprüfen. An der Spitze der Berufsorganisationen war man da schon weiter: Bereits im Herbst 2009 hatten ABDA und KBV gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung einer patientengerechten Arzneimittelversorgung erarbeitet.

In den Startlöchern

Kernpunkt des Konzeptes ist die verstärkte Zusammenarbeit beider Heilberufe. Danach sollten Ärzte nur noch einen Wirkstoff verordnen und Apotheker dann das Arzneimittel auswählen.Knapp fünf Jahre später sind die größten Probleme aus dem Weg geräumt. Die Verteilung der Aufgaben steht, die Honorierung ist geklärt und die Test­region ausgewählt. Die Apothekerverbände Sachsen und Thüringen haben sich mit den Kassenärztlichen Vereinigungen der beiden Bundesländer und der Krankenkasse AOK Plus auf die Rahmenbedingungen geeinigt. Und das Kind erhielt sogar einen neuen Namen: Aus dem ABDA-KBV-Modell wurde die Arzneimittelinitiative Sachsen/Thüringen – kurz Armin. Ab dem 1. April dieses Jahres können sich nun Apotheker und Ärzte in das Projekt einschreiben. Zum Sommer kann dann auch die Wirkstoffverordnung starten. Sie hat für die Ärzte den Charme, dass sie damit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen verschont bleiben, wenn sie nur einen Wirkstoff aufschreiben und der Apotheke die Auswahl des Rabattarzneimittels überlassen. Aber auch für die Apotheken ist die Wirkstoffverordnung lukrativ. Sie bekommen von der AOK Plus 20 Cent je Arzneimittel­packung zusätzlich – vorausgesetzt der Apothekenleiter ist Mitglied im Landesapothekerverband.

Bis zum Jahresende 2014 werden sich Apotheker und Ärzte allein auf die Wirkstoffverordnung konzentrieren. Die Basis bildet ein eigens dafür entwickelter Katalog mit knapp 200 Wirkstoffen. Das Medikationsmanagement startet erst 2015. Ab dann können sich auch Patienten bei Armin einschreiben. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens fünf Medikamente über einen langen Zeitraum einnehmen. Wenn sie dieses Kriterium erfüllen, dann suchen sie sich einen Arzt und eine Apotheke, die sie gemeinsam betreuen. Im ersten Schritt bringt der Patient seine gesamte Medikation mit in die Apotheke. Dort wird geklärt, welche Medikamente er für welche Indikation einnimmt. Der Apotheker überprüft, ob die Medikation plausibel ist und ob es Doppelverordnungen gibt. Das Ergebnis seiner Untersuchung teilt er dem Arzt schriftlich mit. In der Arztpraxis wird dann die Medikation des Patienten – falls notwendig – angepasst.

Hohe Erwartungen

Wie erfolgreich Armin am Ende wird, hängt ganz maßgeblich von der Betei­ligung der zwei Heilberufe ab. Die beiden Vorsitzenden der zuständigen Landesapothekerverbände sind für die Apotheker zuversichtlich. »Armin ist für die Apotheker eine riesige Chance«, sagt der Thüringer Verbands-Chef, Stefan Fink. Er geht von einer Quote um 75 Prozent aus. Apotheker, die sich bei Armin einschreiben, erhalten im ersten Jahr pro Patient ein Honorar von rund 160 Euro. Das übersteigt den Aufwand deutlich. Armin eröffne den Apothekern auch Chancen, junge angestellte Apotheker zu finden, erwartet Monika Koch, Verbandsvorsitzende in Sachsen. Die Arbeit sei sehr pharmazeutisch und genau dies wünschten sich die Studienabgänger.

Ob sich auch genug Ärzte finden, wird sich zeigen. Einige haben irrationale Vorbehalte gegen Apotheker. Doch auch sie werden für die Teilnahme an Armin vergütet, in der selben Höhe wie die Apotheker. Noch größer dürfte für Ärzte jedoch der Anreiz sein, in Zukunft von den Wirtschaftlichkeitsprüfungen verschont zu werden. /

E-Mail-Adresse des Verfassers
d.ruecker(at)govi.de