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Herzlichen Glückwunsch Berufsgesetz

22.04.2014  16:02 Uhr

Von Bettina Schwarz / Am 18. März 2014 feierte das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) seinen 46. Geburtstag. Seit seiner Verabschiedung wurde dieses Berufsgesetz nur unwesentlich verändert.

Hier besteht dringend politischer Handlungsbedarf für eine Aktualisierung und Anpassung. Als Berufsvertretung der PTA in Deutschland hat der Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta) e.V. Vorschläge für ein neues PharmTAG sowie die Novellierung der PTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erarbeitet und nun dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben.

»Wir sehen die derzeitigen Regelungen als nicht mehr zeitgemäß an und fordern den Gesetzgeber auf, diese dringend an die aktuellen Gegebenheiten und Entwicklungen im Gesundheitswesen anzupassen« sagt BVpta-Bundesvorsitzende Sabine Pfeiffer.

Kernpunkte der neuen Gesetz­gebung müssen unter anderem die Beschreibung von Kompetenzen als Ausbildungsziele sowie die Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre sein. Eine dreijährige Ausbildung sollte generell für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe Standard sein.

»Bereits jetzt zeichnet sich ein Mangel an PTA ab«, so Pfeiffer. »Damit dieser nicht zu Engpässen in der Arzneimittelversorgung führt, ist es unverzichtbar, die Attraktivität unseres Berufes so zu steigern, dass junge Menschen diesen wieder ernsthaft in ihre Berufswahl einbeziehen. Die Zeit drängt. Werden nicht schnell die richtigen Signale gesetzt, könnte unserem Gesundheitssystem bald ein Problem drohen, das mit dem der Pflege absolut vergleichbar ist«, erklärt Pfeiffer. /

Wichtige Adresse

Bundesverband PTA e.V.
Bettina Schwarz, Geschäftsleitung
Bismarckstraße 128,
66121 Saarbrücken

Tel.: 0681 960 23-0,
Fax: 0681 / 960 23-11

info(at)bvpta.dewww.bvpta.de

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