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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Im Einsatz für die Prävention

22.04.2014  16:02 Uhr

Von Annette Immel-Sehr / Gib Aids keine Chance – diese Kampagne kennt in Deutschland wohl jeder. Wer dahinter steht, ist dagegen weit weniger bekannt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist hierzulande die wichtigste Institution, wenn es um Prävention geht.

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das Robert-Koch-Institut (RKI) ist auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Mit einer Besonderheit: Die Abteilung »Sexualaufklärung, Verhütung, Fami­lienplanung« ist dem Bundesministe­rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstellt.

Die zentralen Aufgaben der BZgA sind Prävention und Gesundheitsförderung. Um diesem Auftrag gerecht werden zu können, muss die Behörde allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen und Trends sehr aufmerksam verfolgen und ihre Strategien ständig anpassen. Um das Gesundheitswissen und -verhalten der Deutschen besser einschätzen zu können, führt die BZgA daher immer wieder Studien durch, beispielsweise im vergangenen Jahr eine Studie zum Glücksspielverhalten und der Glücksspielsucht. In 2012 befragte die BZgA repräsentativ 5000 Jugendliche und junge Erwachsene zum Tabakkonsum. Ergebnis: Die Aufklärung wirkt offenbar, denn die Raucherquote bei Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren ist auf einen historischen Tiefstand gesunken. Allerdings zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass die Botschaften nicht überall in gleichem Maß angekommen sind. Bei Haupt- und Realschülern ist Rauchen beliebter als bei gleichaltrigen Gymnasiasten. Auszubildende und Berufsschüler, Arbeitslose und Erwerbstätige rauchen mehr als Studierende und Schüler der gymnasialen Oberstufe. Mithilfe solcher Ergebnisse kann die BZgA dann die Kampagnen immer wieder den Erfordernissen anpassen.

Auf neue Risiken reagieren

Auch die Kampagnenthemen ändern sich. Als die BZgA 1967 gegründet wurde, war Aids unbekannt und keiner konnte ahnen, welche Herausforderung die Aids-Prävention 20 Jahre später sein würde. Die Aids-Aufklärung ist wohl das »Schlachtschiff« der BZgA – ihre älteste Kampagne. Bereits seit 1985 ist sie mit wechselnden Slogans und Motiven auf Plakatwänden, in Zeitschriften und Kinos präsent!

Seit einiger Zeit hat sich der Themenbereich allerdings geweitet. Da Chlamydien-Infektionen und Syphilis im Vormarsch sind, geht es nicht mehr allein um die Prävention von HIV-Infektionen, sondern um weitere sexuell übertragbare Erkrankungen. Den alten Begriff »Geschlechtskrankheiten« verwendet die BZgA dabei nicht mehr. Stattdessen heißt es kurz STI-Erkrankungen. Die Abkürzung basiert auf der englischen Bezeichnung »sexually transmitted infections«, bei denen der Aufklärungsbedarf offenbar groß ist. Im Unterschied zu HIV wissen nur wenige, was Gonorrhö, Herpes genitalis und Trichomonaden sind. Neben der STI-Prävention kümmert sich die BZgA um eine Vielzahl anderer wichtiger gesundheitsrelevanter Themen. Im Fokus stehen vor allem Alkohol, Rauchen, Impfen und Organspende.

Ins Gesetz geschrieben

Der Gesetzgeber teilt der BZgA immer wieder neue Aufgaben zu. Ein paar Beispiele: Mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz wurde die BZgA verpflichtet, sich um Sexualaufklärung und Familienplanung zu kümmern. Seit Einführung des Transplantationsgesetzes ist sie für die Aufklärung rund um Organ- und Gewebespende zuständig. Darüber hinaus wurde die BZgA ins Kinderschutzgesetz eingebunden. Konkret gilt es, Kindesvernachlässigung und sexuellen Missbrauch zu verhindern. Um Kindern zu helfen, die durch sexuellen Missbrauch gefährdet sind, hat die BZgA im November letzten Jahres das interaktive Theaterstück »Trau dich!« für Kinder auf den Weg gebracht.

Ein weiteres Themenfeld ist die Gesundheitsförderung sozial Benachteiligter. Denn das Risiko der Menschen aus unteren sozialen Schichten zu erkranken und frühzeitig zu sterben, ist deutlich erhöht. Da dieses Problem nicht nur Deutschland betrifft, arbeitet die BZgA unter anderem mit interna­tionalen Partnern zusammen, mit denen sie Strategien zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten erarbeitet.

Im Bundesgebiet koordiniert die BZgA die Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung und kooperiert mit Länderbehörden und Institutionen wie der Deutschen Aids-Hilfe.

Viele Wege genutzt

Um möglichst viele Menschen zu erreichen, nutzt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung heute vor allem das Internet. Derzeit unterhält die BZgA 63 Homepages! Neben Angeboten für Experten und Wissenschaftler, spricht eine Vielzahl von Themenpor­talen die jeweilige Zielgruppe alters­gerecht und passend zur Thematik an. So gibt es Angebote für Jugendliche, die etwas über Sex und Verhütung erfahren wollen, für Schwangere, für Menschen mit Alkoholproblemen oder solche, die mit dem Rauchen aufhören möchten (siehe Kasten). Ein weiteres Angebot der BZgA sind Telefon-Hotlines zu verschiedenen Themen. Menschen mit konkreten Fragen und Problemen können sich an sieben Tagen der Woche zu den Themen HIV und Aids, Sucht und Drogen, Rauchentwöhnung, Glücksspielsucht, Essstörungen und Organspende beraten lassen.

Themenportale der BZgA im Internet

www.gib-aids-keine-chance.de

www.machsmit.de (Aids)

www.loveline.de (Sexualaufklärung für Jugendliche)

www.bzga-essstoerungen.de

www.einfachlebenretten.de (Blutspende)

www.trau-dich.de (Hilfe für Kinder bei sexuellem Missbrauch)

www.impfen-info.de

www.rauchfrei-info.de

www.check-dein-spiel.de(Glücksspielsucht)

www.null-alkohol-voll-power.de (12- bis 16-Jährige)

www.kenn-dein-limit.info(Jugendliche)

www.kenn-dein-limit.de(Erwachsene)

www.schwanger-unter-20.de

Kostenloses Angebot

Zudem hält die BZgA eine Vielzahl von Broschüren, Filmen, Plakaten, Unterrichtsmaterialien, Ausstellungen und Arbeitsmappen bereit, die sie größtenteils kostenlos abgibt. Auch Apotheken können sie bestellen und auslegen. Einen Überblick der Angebote finden Interessenten im Internet unter www.bzga.de/infomaterialien. Aber auch Privatpersonen, die sich für ein bestimmtes Thema interessieren, können einzelne Broschüren beziehen. /

E-Mail-Adresse der Verfasserin
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