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Rezept-Quiz Teil I

03.04.2017  10:19 Uhr

Von Isabel Weinert / Rezeptbelieferung ist Alltag in jeder Apotheke. Für Kassenrezepte gelten einige besondere Regeln. Weil sich trotz aller Routine manchmal Fehler einschleichen können, startet PTA-Forum in dieser Ausgabe eine kleine Wissenstestserie rund um die unterschiedlichen Rezeptformulare. In der nächsten Ausgabe des PTA-Forum finden Sie Fragen und Antworten zu BtM-Rezepten.

1. Mit welcher Farbe darf der Arzt ein Kassenrezept nicht unter­schreiben?

  • schwarz (a)
  • rot (b)
  • blau (c)

2. Apotheker oder PTA dürfen ein Rezept beliefern, wenn …

  • Vor- und Zunamen des verschreibenden Arztes und eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme enthalten sind. (a)
  • der Zuname des verschreibenden Arztes zu entnehmen ist und eine Telefonnummer zur Kontakt­aufnahme. (b)
  • Vor- und Zunamen des verschreibenden Arztes enthalten sind. (c)

3. Wie lange ist ein Kassenrezept über Hilfsmittel gültig?

  • einen Monat (a)
  • 28 Tage (b)
  • 7 Tage (c)

4. Sind Versicherte von der Zuzahlung befreit, müssen sie …

  • keinerlei Zuzahlung leisten. (a)
  • die Mehrkosten des Medikaments tragen, wenn der Preis über dem Festbetrag liegt. (b)
  • die Mehrkosten des Medikaments nur tragen, wenn der Preis mindestens 10 Euro über dem Festbetrag liegt. (c)

5. Die Monatsfrist für die Gültigkeit der Verordnung eines Arzneimittels auf Kassenrezept bedeutet:

  • Die Frist endet exakt mit Ablauf des 28. Tages nach Verordnung. (a)
  • Die Frist endet exakt mit Ablauf des 30. Tages nach Verordnung. (b)
  • Die Frist endet mit Ablauf des Monatstages des Folge­monats, der dem Tag der Ausstellung entspricht. (c)

6. Bei Rezepten für Sprechstundenbedarf …

  • steht der Aspekt der wirtschaft­lichen Belieferung an erster Stelle. (a)
  • gelten Rabattverträge. (b)
  • sind N-Größen von Bedeutung. (c)

7. Die Zuzahlung …

  • für Fertigarzneimittel, Rezepturen und abgabefähige Medizinprodukte beträgt in der Regel 10 Prozent, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro, in Einzelfällen mehr als die eigentlichen Produktkosten. (a)
  • für Fertigarzneimittel, Rezepturen, abgabefähige Medizinprodukte, Blut- und Urinteststreifen beträgt in der Regel 10 Prozent, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nicht mehr als die eigent­lichen Produktkosten. (b)
  • für Fertigarzneimittel, Rezepturen und abgabefähige Medizinprodukte beträgt in der Regel 10 Prozent, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nicht mehr als die eigentlichen Produktkosten. (c)

Alles richtig?

1b: Der verschreibende Arzt darf nur mit schwarz oder blau unterschreiben.

2a: Laut AMVV müssen Rezepte nicht nur den Namen des Arztes, sondern explizit auch dessen Vornamen sowie eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme enthalten.

3b: Ein Kassenrezept über eine Verordnung über Hilfsmittel gilt 28 Tage lang. Achtung: Nicht vergessen, den Patienten auf der Rückseite des Rezeptes mit Angabe des Datums unterschreiben zu lassen.

4b: Liegt der Preis eines Medikaments über dem Festbetrag, müssen auch von der Zuzahlung befreite Patienten die Differenz zwischen Festbetrag und Preis des Arzneimittels zahlen.

5c: Die Monatsfrist wird wie folgt berechnet: Sie endet mit Ablauf des Monatstages, der dem Tag der Ausstellung entspricht. Beispiel: Wurde das Rezept am 2. März ausgestellt, dann endet die Belieferungsfrist am 2. April.

6a: Rabattverträge und N-Größen spielen bei Verschreibungen für Sprechstundenbedarf keine Rolle, denn die wirtschaftliche Belieferung steht an erster Stelle. Ansonsten muss die Verschreibung den Anforderungen der Verschreibungsverordnung entsprechen.

7c: Die Antwort 7a ist falsch, weil die eigentlichen Produktkosten nicht überstiegen werden dürfen. Antwort 7b stimmt nicht, weil auf Blutzucker- und Urinteststreifen keine Zuzahlung anfällt.

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