Grüne fordern Verbot von Werbung |
23.04.2018 13:56 Uhr |
Von Anna Pannen / Die Partei Bündnis 90/Die Grünen will strengere Regeln für Arzneimittelwerbung, die sich an Eltern richtet. Allzu oft würden Medikamente schon bei kleinen Beschwerden angepriesen, trotz teilweise gefährlicher Nebenwirkungen. Die Bundesregierung sieht sich jedoch nicht in der Pflicht, daran etwas zu ändern.
Die Grünen haben in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung beklagt, dass Pharmahersteller zu offen für Kinderarzneimittel werben. Zwar ist Werbung für Medikamente, die sich an Kinder unter 14 Jahren richtet, in Deutschland verboten. Im Fernsehen oder Zeitschriften fänden sich jedoch immer wieder Anzeigen, die gezielt Eltern ansprächen, kritisieren die Grünen. Ihnen werde nahegelegt, dem Nachwuchs schon bei banalen Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Übelkeit Medikamente zu verabreichen, etwa Ibuprofen, Dimenhydrinat oder Doxylamin.
Werbung für Kinderarzneimittel fördert laut den Grünen einen zu sorglosen Umgang mit Medikamenten.
Foto: iStock/photodeti
Die Grünen wollten von der Bundesregierung wissen, ob sie gegen solche Werbekampagnen vorgehen wird und wie sie darauf reagieren will, dass einige Präparate wiederholt mit unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei Kindern in Verbindung gebracht wurden. Die Regierung sieht sich jedoch nicht in der Pflicht, tätig zu werden. Welche Werbung erlaubt sei, werde im Heilmittelwerbegesetz sowie auf Europaebene festgelegt, heißt es in der Antwort. Die Einhaltung der Regeln sei dann Sache der Bundesländer.
Hinweis auf der Packung
Was die Nebenwirkungen von Ibuprofen angehe, so seien diese bei Kindern nicht anders als bei Erwachsenen. Ob Dimenhydrinat zur Anwendung bei Kindern verschreibungspflichtig werden soll, werde derzeit geprüft, erklärt die Regierung. Die Hersteller hätten die Warnhinweise Kleinkinder betreffend in der Packungsbeilage bereits optisch stärker hervorgehoben. Außerdem habe die Bundesregierung eine Verordnung erarbeitet, die folgenden Hinweis auf der Außenverpackung von OTC-Analgetika vorschreibt: »Bei Schmerzen und Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben.« Dem Papier muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen, anschließend muss die EU-Kommission ihr Okay geben.
Gefragt, ob die kurze Einblende »Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker« genüge, um Eltern von der unsachgemäßen Anwendung beworbener Arzneimittel für Kinder abzuhalten, nennt die Regierung den Pflichttext einen »wichtigen Warnhinweis«. Konsumenten audiovisueller Medien könnten Informationen ohnehin nur begrenzt aufnehmen, erklärt sie. /