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NRF-Praxishilfen

Jede Rezeptur planen und dokumentieren

19.08.2011  14:10 Uhr

Von Antje Lein / In vielen Apotheken wechseln sich PTA bei der Rezepturherstellung ab. Oft ergibt sich diese Aufgabenteilung durch unterschiedliche Arbeitszeiten. Damit jeder Apothekenmitarbeiter die Herstellung einer Rezeptur nachvollziehen kann, ist es wichtig, sowohl die Vorüberlegungen als auch die Arbeitsschritte aufzuzeichnen.

Vor der eigentlichen Herstellung gilt es bereits, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Diese betreffen zum Beispiel Maßnahmen zum Arbeitsschutz, die Auswahl der Packmittel, die Festlegung der Herstellungstechnik, die Einwaagekorrektur und andere Rechenoperationen. Aus diesem Grund sind die NRF-Arbeitsvorlagen auch keine herkömmlichen Herstellungsprotokolle, sondern Dokumente, die den theoretischen und praktischen Teil der Rezepturherstellung miteinander verbinden.

Selbstverständlich enthält das Neue Rezeptur-Formularium die Arbeitsvorlagen für alle NRF-Rezepturen und Stammzubereitungen. Ergänzt werden sie durch zwei Dokumente für defekturmäßig hergestellte Standgefäßware (Methadon- und Levomethadon-Lösung) und zwei Blankovorlagen für freie Rezepturen: eine für halbfeste Dermatika und eine für Augentropfen. Alle wesentlichen Punkte zur Planung und Dokumentation sind in den Arbeitsvorlagen berücksichtigt. Außerdem wurden Herstellungstechnik, Packmittel und Arbeitsschritte schon vorab ausgewählt. PTA oder Apotheker können die Auswahl einfach ankreuzen und falls nötig, durch kurze Notizen ergänzen, zum Beispiel durch Parameter für die Herstellung im automatischen Rührsystem und den ausgewählten Rezepturstandard für den Arbeitsschutz.

Im Herstellungsteil wird besonderes Augenmerk auf die Wägung der Rezeptursubstanzen gelegt. Hier müssen PTA oder Apotheker im Voraus festlegen, auf welcher Waage sie die Stoffe mit der erforderlichen Genauigkeit abwiegen können. Daneben müssen sie den sogenannten Wägemodus auswählen. Das ist die Art der Stoffeinwaage, also beispielsweise, ob zugewogen wird, ohne zwischendurch die Tara-Taste zu bedienen, oder ob die Tara-Taste nach jeder Einwaage gedrückt wird. Je nach gewähltem Verfahren zeigt die Waage unterschiedliche Mengen an, was in der Arbeitsvorlage unter dem Stichwort »Waagenanzeige« berücksichtigt wird. Im Feld »Abweichung« steht dann, um wie viel Prozent oder Gramm sich der angezeigte Wert vom Sollwert unterscheiden darf.

Der verantwortliche Apotheker muss zunächst jede Arbeitsvorlage überprüfen: einmal, um die Planung nach der theoretischen Vorbereitung zu bestätigen, und ein zweites Mal nach der Herstellung, um die Rezeptur freizugeben. Das erscheint nur auf den ersten Blick aufwendig. In der Praxis hat sich dieses Verfahren bewährt. Einmal ausgefüllt kann jeder immer wieder auf alte Dokumentationen zurückgreifen. Außerdem werden genau die Punkte schriftlich festgehalten, über die sich jeder vor und bei der Herstellung einer Rezeptur sowieso Gedanken macht oder die er auf einem »Schmierzettel« notieren würde. Letztlich sorgen die schriftliche Erfassung der Arbeitsschritte und das Vier-Augen-Prinzip für mehr Sicherheit, und es kann jederzeit der Nachweis erbracht werden, dass die Rezeptur ordnungsgemäß hergestellt wurde. /

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