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Tarifliche Altersvorsorge

Jetzt informieren und rechtzeitig abschließen

19.08.2011  14:04 Uhr

Von Adexa und ADA / Der Start rückt näher: Ab dem 1. Januar 2012 haben tarifgebundene Mitarbeiter Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur tariflich vereinbarten betrieblichen Altersvorsorge sowie einen Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent, wenn sie selbst zusätzlich Gehalts- umwandlung betreiben.

Den Tarifvertrag und damit verbunden die tariflich vereinbarte betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft Adexa vereinbart. Dieser Tarifvertrag gilt bundesweit bis auf die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. Mit zahlreichen Informationsveranstaltungen wollen die Tarifpartner, ADA und Adexa, ­Arbeitnehmern und Arbeit­gebern die Neuregelung nahebringen und die gemeinsam empfohlene ApothekenRente vorstellen.

Ein günstiger Zeitpunkt

»Die Verträge sollten rechtzeitig vor Jahresende zum 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, um den zurzeit geltenden gesetzlichen Garantiezins von 2,25 Prozent zu ­sichern – er sinkt ab 2012 auf 1,75 Prozent«, raten der Vorsitzende des ADA, Theo ­Hasse, sowie Adexas Vorsitzende Barbara Neusetzer und Tanja Kratt.

Mit dem Rahmenvertrag zur ApothekenRente hat der ADA bei einem Versicherungskonsortium beste Bedingungen für die Umsetzung der tariflichen Ansprüche ausgehandelt. Hasse erläutert: »Wichtig war dabei, dass auch niedrige Beiträge ohne Abschläge zu den gleichen Konditionen versichert werden wie höhere Einzahlungsbeträge. Außerdem wollten wir eine leichte Übertragbarkeit im Fall von Stellenwechseln schaffen – das macht die Handhabung für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer leichter.« Der Arbeitgeberbeitrag beträgt ja nach Wochenarbeitszeit gestaffelt monatlich 10,00 Euro bis 27,50 Euro. Kratt ergänzt: »Für uns als Gewerkschaft ist es wichtig, dass sich die Angestellten vor dem Abschluss der Versicherung persönlich beraten lassen – dabei geht es zum Beispiel um Fragen der Laufzeit, der Absicherung von Hinterbliebenen, einer möglichen zusätzlichen Entgeltumwandlung und um den Umgang mit bereits vorhanden bAV-Verträgen.«

Diese individuelle Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler und Vertreter des Konsortiums (R+V, AXA und Alte Leipziger) ist neben den ­Online-Informationsangeboten über www.apothekenrente.info unter anderem eine notwendige Voraussetzung dafür, dass

 

  • die finanziellen und persönlichen Umstände in der Einzahlungsphase optimal berücksichtigt werden und
  • die Renten- beziehungsweise Kapitalleistungen später passgenau zum richtigen Zeitpunkt und mit bestmöglicher Rendite erfolgen.

 

Als Einstieg in die persönliche Beratung dienen die Informationsveranstaltungen, die Adexa und die Mitgliedsorganisationen des ADA ­ihren Mitgliedern aktuell per Rundschreiben anbieten sowie in den Fachzeitschriften und unter www.adexa-online.de veröffentlichen.

Hinweis: Alternativ zur ApothekenRente können selbstverständlich auch andere bAV-Verträge abgeschlossen werden; es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Konditionen nicht schlechter sind. /