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Neue Monographien und Identitätsprüfungen

19.08.2011  14:10 Uhr

Von Michael Hörnig / In den vergangenen Wochen hat die Lieferung 2011 des Deutschen Arzneimittel-Codex® (DAC®) die Apotheken erreicht. In diesem Jahr wurde die Überarbeitung der Alternativverfahren des DAC abgeschlossen.

Ziel dieser Überarbeitung war es, auf zahlreiche gesundheitsschädliche Reagenzien zu verzichten, keine Geschmacks­prüfungen mehr vorzunehmen und viele Methoden, die entweder gefährlich oder einfacher durchzuführen sind, zu ersetzen. Mit diesen Änderungen und der Veröffentlichung eines eigenen Reagenzien- und Laborgeräte-Verzeichnisses ist es nun möglich, die gängigsten apothekenüblichen Ausgangsstoffe in der Apotheke effizient und sicher auf ihre Identität zu prüfen. Ein weiterer Bestandteil der Lieferung ist die neue Anlage I »Verwendbarkeitsfristen und Lagerung von Ausgangsstoffen«. Mit dieser Anlage ist es nun möglich, selbstständig die Haltbarkeit von Ausgangsstoffen in der Apotheke festzulegen.

Mit neuen Monographien sind Ameisensäure 85 Prozent und der Emulgator Polyglycerol-3 methylglucosedistearat im DAC vertreten. Gestrichen wurden die DAC-Monographien von Andornkraut und Xylitol, da Droge und Substanz nun im europäischen Arzneibuch zu finden sind. Für die drei Stoffe Finasterid, Chinolingelb und Mupirocin-Calcium wurden neue alternative Identitätsprüfungen entwickelt.

Die elektronische Fassung des DAC/NRF umfasst neben dem Register für DAC/NRF auch die Register des deutschen und europäischen Arzneibuchs, wodurch die Suche nach der gültigen Monographie vereinfacht wird. Weitere Informationen zum DAC finden Interessierte auch unter www.dac-nrf.de, auf Facebook unter www.facebook.com/DACNRF oder Twitter (@dacnrf). Für Fragen, Anregungen oder Kritik steht das Team des DAC gerne zur Verfügung. Für elektronische Anfragen ist das Online-Formular unter der Rubrik »Kontakt« gedacht.

Thalidomid für die Rezeptur

Thalidomid ist seit 2009 wieder in Deutschland zugelassen. Neben einem Fertigpräparat in Form von Kapseln ist die Rezepturherstellung möglich. Der DAC hat für den Arzneistoff eine Monographie (T-040) zur Erstellung eines Prüfzertifikats veröffentlicht. Das Neue Rezeptur-Formularium (NRF) hat Vorschriften zur Herstellung eines 2-prozentigen Safts (NRF 32.1) und Thalidomid-Kapseln (NRF 32.2) sowie einer Stammzubereitung (S. 32) erstellt. Bekannt wurde der Arzneistoff als Schlaf- und Beruhigungsmittel »Contergan« Anfang der 1960er-Jahre, da die Einnahme während der Schwangerschaft zu schweren Fehlbildungen der Kinder führt. Um sich bei der Herstellung ausreichend zu schützen, ist die strikte Befolgung der NRF-Herstellungsvorschriften wichtig.

Aufgrund der antiphlogistischen, antineoplastischen und antiangiogenetischen Wirkung wird Thalidomid bei Hauterkrankungen wie einigen Lepra-Reaktionen (Erythema nodusum leprosum), multiplen Myelomen sowie Autoimmunkrankheiten unter strengen Sicherheitsauflagen eingesetzt. Durch die Arzneimittelverschreibungsverordnung und das sogenannte T-Rezept ist die Abgabe von Thalidomid-haltigen Arzneimitteln in Deutschland streng geregelt.

Die Nutzung der NRF-Rezepturhinweise ist ein exklusiver Service für DAC/NRF-Abonnenten und ausschließlich über einen Zugangscode möglich. Diesen finden Abonnenten in der jeweils aktuellen Lieferung der DAC/NRF-Loseblattsammlung auf den Rückseiten der Titelblätter oder bei der elektronischen Fassung (CD-ROM) auf CD-Hülle und Umschlagrückseite des Beihefts. /

E-Mail-Adresse des Verfassers

hoernig(at)govi.de

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