Beitragsfrei im Mai |
09.05.2017 11:50 Uhr |
Von Sigrid Joachimsthaler / Tarifbindung und arbeitsrechtliche Beratung – das sind die beiden wichtigsten Gründe, um Adexa-Mitglied zu werden. Vom 1. bis zum 31. Mai ist der Beitritt besonders attraktiv, denn im Rahmen der Adexa-Maiaktion spart man bis zum Jahresende den Mitgliedsbeitrag.
So manche Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter lässt sich vermeiden, wenn der Arbeitsvertrag schon vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses von der Adexa-Rechtsabteilung geprüft wird. Als Adexa-Mitglied kann man seinen Vertrag vor dem Unterzeichnen einschicken und bekommt gegebenenfalls Empfehlungen, wo man nachverhandeln sollte oder welche im Ernstfall unwirksame Klausel man getrost ignorieren darf.
Auch bei Zeugnissen ist es ratsam, sich eine Bewertung von den Adexa-Juristinnen geben zu lassen. Und bei Beanstandungen hilft ein Schreiben aus dem Justiziariat an den Arbeitgeber oft schnell weiter.
Andere Beratungsthemen sind zum Beispiel die Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen auf Urlaub, Sonderzahlung oder Mehrarbeitszuschläge oder die manchmal nicht ganz unkomplizierte Berechnung von Berufsjahren beim Wiedereinstieg. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung besteht übrigens vom Tag des Beitritts an.
Bei Rechtsstreit abgesichert
Wenn sich eine Streitigkeit nicht auf außergerichtlichem Wege lösen lässt, besteht nach einem Jahr Mitgliedschaft auch die Möglichkeit, dass Adexa die Kosten einer Klage vor dem Arbeitsgericht übernimmt. Weitere Voraussetzungen dafür sind: Die Rechtsabteilung hält diesen Weg für erfolgversprechend und gibt dem Mitglied auf dessen Antrag eine entsprechende Deckungszusage. Die Vertretung vor Gericht übernimmt dann ein Anwalt nach Wahl des Mitglieds; die Selbstbeteiligung ist mit 150 Euro gering.
Vom Tarif profitieren
Beispiel Urlaub: Grundsätzlich beträgt der tarifliche Urlaubsanspruch für alle Apothekenberufe 33 Tage bei einer Sechstagewoche, während der gesetzliche Mindestanspruch nur 24 Tage umfasst. Im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) beziehungsweise im Rahmentarifvertrag Nordrhein ist außerdem festgelegt, dass man nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen Urlaubstag erhält (§ 11 Abs. 3 BRTV/RTV NR).
Anspruch auf diese tariflich festgelegten 33 beziehungsweise 34 Tage, auf viele weitere tarifliche Regelungen und natürlich auf das Tarifgehalt oder auf Erhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Die Tarifbindung ist automatisch hergestellt, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind.
Weitere Ansprüche auf Basis der Tarifverträge sind zum Beispiel Mehrarbeitszuschläge, die tarifliche Sonderzahlung (ein volles 13. Bruttomonatsgehalt), eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (im Tarifbereich ADA), die Freistellung bei besonderen Anlässen und bei der Erkrankung von Kindern ab dem zwölften Lebensjahr bis zum 16. Geburtstag oder die Freistellung für fachliche Fortbildung (Fortbildungsurlaub).
Was den Anstoß gibt, Gewerkschaftsmitglied zu werden, ist von Person zu Person unterschiedlich. In jedem Fall profitiert man aber von einer starken Gemeinschaft, von fachkundiger Beratung und Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen. /
Wer in der Zeit vom 1. bis 31. Mai 2017 Mitglied bei Adexa wird, profitiert bis Jahresende von allen Leistungen zum Nulltarif. Ab Januar 2018 wird der reguläre Mitgliedsbeitrag fällig. Eine Kündigung ist dann erstmals zum 31. Dezember 2018 möglich.
Info: www.adexa-online.de