Endlich mehr Planungssicherheit |
28.06.2013 14:25 Uhr |
Von Daniel Rücker / Die große Ungewissheit ist vorbei. Über Jahre haben sich Apotheker und Krankenkassen nicht über den Zwangsrabatt einigen können, den die Kassen als Großkunden beanspruchen. Jetzt haben sich beide Seiten auf einen Kompromiss verständigt. Die deutschen Apotheker haben wieder mehr Planungssicherheit.
Die Situation war für die Apotheker eine Katastrophe: Für die Jahre 2009, 2010 und 2013 gab es keine Rechtssicherheit über den Kassenabschlag. In den Jahren 2009 und 2010 hatten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Verhandlungspartner nicht einigen können. Eine Schiedsstelle musste entscheiden. 2009 waren die Kassen mit dem Ergebnis nicht einverstanden und klagten dagegen. 2010 waren es die Apotheker. Für 2013 stand das Ergebnis der Verhandlungen noch aus. Für die Jahre 2010 und 2011 hatte die Bundesregierung den Abschlag mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) auf 2,05 Euro festgelegt und dieser war deshalb zwischen Kassen und Apothekern unstrittig.
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Nachzahlungen entfallen
Seit 2009 hatte sich allerdings ein erheblicher Geldbetrag angesammelt, um den sich die beiden Parteien stritten. Die Apotheker hatten den Kassen seit 2009 für jede zu Lasten der GKV verordnete Arzneimittelpackung nur einen Abschlag von 1,75 Euro gewährt. Die Kassen forderten jedoch mindestens 2,05 Euro. Hätten die Kassen sich durchgesetzt, wären erhebliche Nachzahlungen der Apotheker fällig geworden. Das hätte das Aus für einige Betriebe bedeuten können.
Diese Gefahr ist nun gebannt. Die Mitglieder des Deutschen Apothekerverbandes und des GKV-Spitzenverbandes haben den vom Schiedsstellenvorsitzenden Rainer Hess ausgehandelten Kompromiss gebilligt. Für die Apotheker ist das Ergebnis akzeptabel, ein großer Erfolg ist es aber wohl nicht.
In diesem Jahr wird der Kassenabschlag gemittelt bei 1,80 Euro liegen. Im ersten Halbjahr rechneten die Apotheker mit der GKV noch 1,75 Euro ab, im zweiten Halbjahr steigt der Abschlag nun auf 1,85 Euro. Im nächsten Jahr bleibt es bei 1,80 Euro. Für 2015 ist ein Abschlag von 1,77 Euro vorgesehen. Für 2009 und 2010 bleibt es bei 1,75 Euro. Damit müssen die Apotheker kein Geld an die Kassen nachzahlen, abgesehen von den 10 Cent pro Packung, um die der Abschlag ab Juli steigt.
Hess hat in seinen Schiedsspruch auch hineingeschrieben, dass Apotheker und Krankenkassen bis Mitte das Jahres 2014 aushandeln müssen, wie es ab 2014 weitergehen soll. Wahrscheinlich wird es bei den dann anstehenden Verhandlungen ebenfalls darum gehen, den Abschlag mit der packungsabhängigen Honorierung der Apotheken zu synchronisieren.
Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker wünscht sich, dass die beiden Instrumente zur Honoraranpassung zu einem verschmelzen. Der Kassenabschlag könnte auf einem Wert eingefroren werden. Honorarsteigerungen wären dann nur noch über die Packungspauschale möglich.
Auch wenn die aktuelle Lösung sicher nicht das Optimum ist, hätte es für die Apotheken sehr viel schlimmer kommen können. Während der Verhandlungen hatten sich Krankenkassen und Apotheker darüber gestritten, bei welcher Ausgangsbasis die Gespräche über den Abschlag beginnen sollen. Bei 1,75 Euro oder bei 2,05 Euro. Für die Apotheker stand fest: 1,75 Euro muss die Basis sein, denn der Abschlag von 2,05 Euro in den beiden vergangenen Jahren war ein AMNOG-Sonderopfer. Viele Politiker sahen das auch so. Schiedsstellenchef Hess war sich da allerdings nicht so sicher, der Gesetzestext gebe diese Interpretation nicht her. Deshalb hätte ohne die Einigung auf eine Paketlösung womöglich für 2013 der Abschlag 2 Euro oder mehr betragen. Zudem haben sich nun Kassen und Apotheker die langwierigen Verhandlungen für die kommenden Jahre erspart.
Zahlungsfrist einhalten
Der Abschlag, den die Apotheker den Krankenkassen für verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren, ist in § 130 des Sozialgesetzbuches V geregelt. Er liegt jetzt für 2013 unabhängig vom Packungspreis bei 1,80 Euro je Fertigarzneimittel, für sonstige Arzneimittel gibt es einen Abschlag von 5 Prozent auf den für die gesetzlich Versicherten maßgeblichen Arzneimittelabgabepreis. Die Kassen haben aber nur Anspruch auf den Rabatt, wenn sie die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen begleichen. /
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