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NRF aktuell

Chloralhydrat und Salicylsäure

19.11.2010  18:25 Uhr

NRF aktuell

Chloralhydrat und Salicylsäure

Von Stefanie Döring und Heike Fischer / Chloralhydrat-Rectiolen sind seit einigen Wochen außer Handel, als Ersatz können Rezepturen angefertigt werden. Die Substanz Salicylsäure gehört zu den Top Ten der Rezeptur-Wirkstoffe. Bei der Herstellung der verschiedenen Zubereitungen gilt es, bestimmte Regeln zu beachten.

Wer nach Rezepturen für die rektale Anwendung von Chloralhydrat sucht, findet im niederländischen Rezepturformularium FNA Herstellungsvorschriften für Chloralhydratklysmen und -suppositorien. Die ­Rezepturen finden Interessierte in den NRF-Rezepturhinweisen zu »Chloral­hydrat». Alternativ zur rektalen Gabe von Chloralhydrat kann man den Arzneistoff auch oral verabreichen. Das NRF enthält dazu eine Rezepturvorschrift für Chloralhydrat-Saft 10 % (m/V) (NRF 17.4.).

Die Auswahl an Rezepturen mit Salicylsäure ist groß, sie wird als Salbe, Creme, alkoholische oder ölige Lösung verwendet. Folgende Regeln gelten für Herstellung:

  • In Salben und Cremes liegt Salicylsäure suspendiert vor, sie wird am einfachsten als Rezepturkonzentrat verarbeitet oder zur Teilchenzerkleinerung über die Salbenmühle gegeben.
  • Salicylsäure-Verreibungen mit 50 Prozent Wirkstoff gibt es auf Basis von Vaselin oder Nichtionischer hydrophiler Creme SR DAC.
  • Salicylsäure darf nicht mit Hilfsstoffen angerieben werden, die gute Löseeigenschaften haben.
  • Salicylsäure ist ein phenolischer Wirkstoff und verträgt sich nicht mit nicht­ionischen Emulgatoren mit Macrogolstruktur. Basiscreme DAC ist deshalb nicht geeignet.
  • Salicylsäure hat antimikrobielle Eigenschaften, sodass Konservierungsmittel nicht erforderlich sind.
  • In flüssigen Zubereitungen auf alkoholischer oder öliger Basis muss Salicylsäure vollständig gelöst sein, sonst kommt es zu Kristallwachstum.
  • Salicylsäure ist aufgrund seiner phenolischen Struktur und des rezeptierbaren pH-Bereichs (pH 3) mit vielen Wirk- und Hilfsstoffen unverträglich.
  • Salicylsäure soll vorzugsweise als standardisierte Rezeptur verordnet werden. Das NRF enthält dazu zahlreiche Vorschriften.

Weitere Informationen zu Salicylsäure in Dermatika finden Interessierte in den NRF-Rezepturhinweisen zu »Salicylsäure zur Anwendung auf der Haut«. /