Neue Mindestlohn-Untergrenze |
17.07.2018 09:54 Uhr |
Von Sigrid Joachimsthaler / Ab 2019 werden voraussichtlich neue gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland gelten. Bereits jetzt erhalten Berufsgruppen in öffentlichen Apotheken, die den Nachtnotdienst übernehmen, niedrigere Vergütungen. Adexa will dies im Rahmen von Tarifverhandlungen ändern.
Beschäftigte sollen ab 2019 mindestens 9,19 Euro brutto pro Stunde erhalten. Die Untergrenze steigt ab 2020 noch einmal auf 9,35 Euro pro Stunde. Auf diese Eckdaten hat sich die Mindestlohnkommission verständigt, die sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt. .
Foto: Shutterstock/Lisa S.
Bisher lagen die Werte bei 8,50 Euro (ab 2015) und 8,84 Euro (ab 2017). Davon ausgenommen sind Azubis, Pflichtpraktikanten oder Personen in Praktika unter drei Monaten sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach einer Arbeitsaufnahme. Es ist davon auszugehen, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Vorschlag der Kommission umsetzt. In einem Statement betonte Heil, dass vor allem Frauen vom Mindestlohn profitieren
Das Thema hat auch für angestellte Approbierte, Apothekerassistenten und Pharmazie-Ingenieure Relevanz. Für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr, sprich zehn Stunden, erhalten sie entweder 5,5 Stunden Freizeit oder 85,00 Euro Vergütung. Der Gehaltsbestandteil entspricht 8,50 Euro pro Stunde und liegt damit unter dem derzeit gültigen Mindestlohn. »Bei den aktuellen Tarifverhandlungen fordern wir von den Arbeitgebern, hier nachzubessern«, sagt Tanja Kratt. Sie ist Zweite Vorsitzende und leitet die Tarifkommission bei Adexa. »Diese Vergütung ist absolut nicht mehr zeitgemäß, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.«
Außerdem sollten Boten, Reinigungskräfte und Büromitarbeiter in den Apotheken darauf achten, dass sie nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn arbeiten. Kratt: »Das Mindestlohngesetz schreibt im Übrigen vor, dass für Arbeitseinkommen unterhalb von brutto 2000 Euro die Arbeitszeiten – sprich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit – grundsätzlich zu dokumentieren sind. Dies betrifft insbesondere die Berufsgruppe der PKA.« /
Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben ihre Tarifverhandlungen in der vergangenen Woche ergebnislos vertagt. Beide Seiten konnten sich nicht auf Steigerungen beim Gehaltstarif und auf neue Tarifmodelle für Filialleiter/innen beziehungsweise fortbildungsaktive Angestellte verständigen. Im August soll es weitere Gespräche geben.
»Wir haben gefordert, Tarifgehälter für alle Berufsgruppen zu erhöhen«, sagte Adexas Zweite Vorsitzende Tanja Kratt. »Darauf ist der ADA nicht eingegangen.« Die Arbeitgeber hätten lediglich eine Umgruppierung ohne nennenswerte Steigerungen vorgeschlagen. Auch das Konzept von Adexa, Filialleiter/innen beziehungsweise Angestellte, die sich regelmäßig fortbilden, besser zu stellen, sei abgelehnt worden. Der Arbeitgeberverband habe klargestellt, es gebe dafür keine Notwendigkeit. Adexa sei enttäuscht von der »fehlenden Bereitschaft der Arbeitgeber, Apothekenberufe attraktiver zu gestalten«, ergänzte Kratt.