Reisen mit Krebs |
14.08.2018 16:17 Uhr |
Auch Krebspatienten können verreisen – sofern es ihr Gesundheitszustand zulässt und die Urlaubsreise sorgfältig geplant wird.
In einer Pressemitteilung erklärt der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), wann ein Kurzurlaub in der Therapiepause infrage kommt und auf was Betroffene achten müssen.
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»Wir empfehlen Patienten und Angehörigen, vor einer Reise mit dem behandelnden Arzt zu sprechen«, rät Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes. Wichtig sei, die Beipackzettel der eingenommenen Medikamente mitzunehmen. »Sie enthalten Angaben in international gültiger Form und können im Ernstfall hilfreich sein.« Auch Schmerzmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen in kleinen Mengen in viele Länder mitgenommen werden – vorausgesetzt, der Arzt stellt eine Bescheinigung aus, die das Gesundheitsamt beglaubigt.
Empfehlenswert ist laut DKFZ auch, einen Europäischen Notfallausweis mit sich zu führen. Dieser enthält in neun Sprachen wichtige medizinische Informationen wie Blutgruppe, Schutzimpfungen, Allergien und Unverträglichkeiten, chronische Krankheiten, Name und Dosierung einzunehmender Medikamente und Notfallkontaktpersonen. (PZ/ke)