Schiedsstelle muss entscheiden |
21.09.2015 10:29 Uhr |
Von Daniel Rücker / Der Streit um Null-Retaxierungen wird nicht auf dem Verhandlungsweg beendet. Apotheker und Krankenkassen konnten sich nicht einigen. Jetzt muss eine Schiedsstelle eine der absurdesten Regelungen im Gesundheitswesen überarbeiten. Für die Apotheker kann es nur besser werden.
Schon seit vielen Jahren haben Krankenkassen Apotheker retaxiert. Wenn eine Apotheke Rezepte erst nach Ablauf der Frist einreicht, oder verordnete Arzneimittel abgibt, obwohl diese von der GKV-Versorgung ausgeschlossen sind oder wenn Rabattverträge nicht bedient werden, dann wird die Krankenkasse das Arzneimittel ziemlich sicher nicht bezahlen. Das ist ärgerlich, so sieht es aber das Sozialgesetzbuch (SGB) V vor.
Apotheker und Krankenkassen konnten sich nicht einigen. Nun soll es eine Schiedsstelle richten.
Foto: Fotolia/WavebreakmediaMicro
Schon im vergangenen Jahrtausend war diese Regelung immer wieder Anlass für heftige Streits zwischen Apothekern und Krankenkassen. Mit dem Aufkommen der Rabattverträge im Jahr 2007 wurde der Ton dann noch rauer. Apotheker, die anstelle eines Rabattarzneimittels ein nicht rabattiertes Präparat abgaben, blieben auf den Kosten sitzen. Im Jahr 2011 kam es zum Eklat. Die eher kleine nordrhein-westfälische Krankenkasse BKK Novitas überzog Apotheken wegen kleinster Formfehler mit Retaxierungen. So sahen sich Apotheker mit Nullretaxationen konfrontiert, weil ein Arzt »3 mal 1 Tablette« auf einem Rezept vermerkte, korrekt hätte es aber heißen müssen »3 mal eine Tabl.«
Festgefahrene Positionen
Die radikale Strategie der BKK Novitas fand schnell Nachahmer unter den Kassen. Das Interesse an kostenlosen Arzneimitteln war weit verbreitet. Spätestens seit dieser Zeit sind Nullretaxationen für PTA und Apotheker ein stetig über ihnen hängendes Damokles-Schwert. Trotz intensiver Bemühungen gelang es den Apothekern nicht, einen vernünftigen Kompromiss mit den Kassen abzuschließen. Zumindest der Warenwert sollte erstattet werden, forderten sie. Schließlich sei der Patient ordnungsgemäß versorgt worden.
Die Krankenkassen, vertreten durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, sahen selbstverständlich keinen Änderungsbedarf, warum sollten sie ohne Not die Quelle für Gratisarzneimittel aufgeben? Erst im Jahr 2013 kam wieder Bewegung in den Streit. Nach hartnäckiger Überzeugungsarbeit gelang es dem DAV, einen Kompromiss mit dem GKV-Spitzenverband auszuhandeln. Die Freude währte leider kurz. Die Tinte für den Vertrag war schon bestellt, da lieferte das Bundessozialgericht den Kassen eine Steilvorlage dafür, den Vertrag nicht zu unterschreiben. Auslöser dafür war die Entscheidung des Bundessozialgerichts, Nullretaxationen als zulässig zu erklären. Der GKV-Spitzenverband ließ daraufhin den Kompromiss platzen und war auch in den folgenden Jahren in dieser Frage nicht gesprächsbereit.
Erst mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz kam wirklich Bewegung in den Retaxstreit. Die Politik erkannte, dass willkürliche Nullretaxationen wegen kleinster Formfehler zwar ein schönes Kostendämpfungsprogramm für Krankenkassen sind, Versorgung zum Nulltarif aber kein tragfähiges Geschäftsmodell für Apotheker sein kann. Mit dem Gesetz hat die Politik zwar die Zuständigkeit bei der Selbstverwaltung gelassen, also bei Apothekern und Kassen, sie hat aber auch eine Frist gesetzt. Wenn sich die beiden Parteien bis Januar 2016 nicht geeinigt haben, dann muss die Schiedsstelle unter der Leitung von Dr. Reiner Hess entscheiden. DAV-Vorsitzender Fritz Becker wollte so lang nicht warten. Er sieht keine Möglichkeit für eine Einigung zwischen Apothekern und Kassen. Deshalb ist nun die Schiedsstelle am Zug. Sicher ist, dass sich die Situation für die Apotheker kaum verschlechtern kann, offen ist aber, ob der Schiedsspruch die Erwartungen der Apotheker vollständig erfüllt. /