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BVpta

Offener Brief an den Minister

14.11.2016  11:47 Uhr

PTA-Forum / Das EuGH-Urteil gefährdet Frauen-dominierte Arbeits­plätze in der Apotheke. Das schreibt der Bundesverband der PTA (BVpta) in einem offenen Brief an Bundesgesundheits­minister Herrmann Gröhe und fordert, den Versandhandel mit rezeptpflich­tigen Arzneimitteln zu verbieten. »Wir sehen die Existenz vieler öffentlicher Apotheken sowie der dort vor­handenen Arbeitsplätze als massiv gefährdet an«, heißt es.

Mit gutem Grund habe sich der deutsche Gesetzgeber für die Gleichpreisigkeit der verschreibungspflich­tigen Arzneimittel in ganz Deutschland entschieden. Unter anderem deshalb sei es den Krankenkassen überhaupt möglich, durch Fest- und Rabattverträge direkten Einfluss auf ihre Arzneimittelausgaben zu nehmen, ohne die wohnortnahe Arzneimittelversorgung rund um die Uhr aufs Spiel zu setzen, erläutert der BVpta. Fest­preise verhinderten gleichzeitig einen Verdrängungswettbewerb, der unweigerlich zu Versorgungslücken auf dem Land führen würde. »Schon jetzt haben wir Jahr für Jahr weniger Apotheken in Deutschland. Die Folgen des Urteils auf dem Apothekenmarkt könnten diesen Prozess massiv beschleunigen.«

Überhaupt nicht nachvollziehbar seien Teile der Begründung, so der ­BVpta, mit der die Richter des EuGH ihr Urteil rechtfertigen. Da ausländische Versandapotheken weder persönliche Beratung oder Nacht- und Notdienste leisten und auch kaum Rezepturen herstellen, bestünde für sie ein Wettbewerbsnachteil, der durch die Freigabe von Rabatten ausgeglichen würde. Im Brief heißt es dazu: »Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Sowohl die ­Beratung als auch Nacht- und Notdienste oder Rezepturen sind für die Apotheken extrem kostenintensiv und erfordern hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – wie eben uns PTA. Alle diesbezüglichen Regelungen sind gesetzlich festgeschrieben und entsprechen damit dem Willen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung.«

Wie dramatisch die Situation werden könne, verdeutlicht der Verband mit einem Beispiel: Würden infolge des Urteils 10 Prozent mehr verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Ausland über das Internet bezogen, könnten dadurch auch 10 Prozent der deutschen Apotheken schließen, heißt es in dem Brief. Bei durchschnittlich mindestens fünf Mitarbeitern pro Apotheke (der Frauenanteil bei den PTA liegt bei 97,9 Prozent), käme so eine ­Arbeitsplatzvernichtung zustande, deren Dimension die von Kaiser‘s/Tengelmann bei weitem überschreiten ­würde. »Angesichts des Stillstandes in der Diskussion über die PTA-Ausbildung würde dies unsere Berufsgruppe doppelt treffen, da vielen die Arbeit in anderen Bereichen dadurch erheblich erschwert wird«, schreibt der BVpta.

Der EuGH habe mit seinem Urteil dem Willen des deutschen Bundes­tages und der Bundesregierung widersprochen und dabei Urteile der obersten deutschen Gerichte ignoriert. Die Zuständigkeit für die gesundheitliche Versorgung der Bürger ist laut BVpta in der Europäischen Union aber eindeutig den einzelnen Mitgliedsstaaten vor­behalten. Im Brief heißt es: »Kann sich der Gesetzgeber eine derartige Ein­mischung in seine Gestaltungsrechte gefallen lassen? Wir meinen: Nein!«

Obwohl das eigentliche Verfahren in Düsseldorf noch aussteht, hätten ausländische Versender unmittelbar nach dem EuGH-Urteil massive Werbekampagnen für ihre Rabattangebote gestartet, kritisiert der BVpta. Schon jetzt kämen Kunden in deutsche Apotheken, die nach Vergünstigungen fragen. Diese seien aber aus gutem Grund weiterhin verboten.

Zum Schluss appelliert der Verband direkt an Minister Gröhe: »Sie haben es in der Hand, sehr schnell dafür zu sorgen, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland ihr hohes Niveau behält und die Akutversorgung auch weiterhin flächendeckend möglich bleibt. Zwei Drittel der EU-Mitgliedsstaaten verbieten den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Diese Verbote sind – ebenfalls nach einem Urteil des EuGH – europarechtlich zulässig. Eine diesbezügliche Bundesratsinitiative ist bereits von mehreren Ländern parteiübergreifend gestartet worden. Greifen Sie bitte diese Chance zum Schutz der Verbraucher und deutscher Arbeitsplätze auf. Ein entsprechendes Verbot für Deutschland ließe sich beispielsweise bereits in das derzeit ­laufende Gesundheitsgesetzgebungsverfahren zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) durch eine Änderung des § 43 Arzneimittel­gesetz integrieren.« /

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