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Arbeitsschutz

Außenarbeiter haben Recht auf Hautkrebsvorsorge

Arbeitnehmer, die viel im Freien tätig sind, haben seit 2019 das Recht auf eine regelmäßige arbeitsmedizinische Hautkrebsberatung und -untersuchung. Auf dieses neue, doch vielen Arbeitnehmern noch nicht bekannte Angebot weisen Hautärzte anlässlich der heute startenden bundesweiten Aktionswoche »haut+job« hin.
Katja Egermeier
09.11.2020  16:30 Uhr
Außenarbeiter haben Recht auf Hautkrebsvorsorge

Ob Beschäftigte in der Bauindustrie, der Landwirtschaft oder Briefträger, ob Angestellte im öffentlichen Dienst oder Grünanlagen- und Kindergartenbedienstete: Wie der Berufsverband der Deutschen Dermatologen mitteilt, erkranken immer mehr Außenarbeiter an Plattenepithelkarzinomen (weißer Hautkrebs) oder multiplen aktinischen Keratosen als Vorstufen des hellen Hautkrebses, die durch natürliche UV-Strahlung hervorgerufen werden. Diese Erkrankungen sind im Januar 2015 als Berufskrankheit Nummer 5103 (BK 5103) in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen worden.

Laut Professor Swen Malte John, Leiter der Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitswissenschaften an der Universität Osnabrück wird geschätzt, dass die Verdachtsmeldungen auf die BK 5103 im vergangenen Jahr erstmals die 10.000er-Marke geknackt haben. Im Jahr davor, 2018, habe es gut 9.900 Meldungen gegen. Damit stehe der helle Hautkrebs in Deutschland nun an dritter Position bei den Meldungen von Berufskrankheiten, an zweiter Position bei den anerkannten Berufskrankheiten und auf dem ersten Platz bei den beruflichen Krebserkrankungen.

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