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Institute und Organisationen – kurz erklärt

BAK: 17 Kammern unter einem Hut

Das Miteinander zwischen den Apothekerkammern der einzelnen Bundesländer will organisiert und gepflegt sein. Diese Aufgabe fällt unter anderen der Bundesapothekerkammer (BAK) zu.
Katja Egermeier
13.09.2019  10:00 Uhr

Die BAK ist der freiwillige Zusammenschluss der 17 Landesapothekerkammern in Deutschland. Dass es sich bei 16 Bundesländern um 17 Kammern handelt, rührt daher, dass Nordrhein-Westfalen gleich zwei Landesapothekerkammern aufzuweisen hat: die Apothekerkammer Nordrhein und die Apothekerkammer Westfalen-Lippe.

Jeder approbierte Apotheker ist Pflichtmitglied in der Apothekerkammer, in deren Gebiet er tätig ist. Alle Landesapothekerkammern sind, wie auch alle Landesapothekerverbände, auf Bundesebene zur ABDABundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände als Spitzenorganisation der deutschen Apothekerschaft zusammengeschlossen.

Eine der Hauptaufgaben der BAK liegt in der Förderung der Zusammenarbeit der 17 Landesapothekerkammern. Das bedeutet die Pflege des Informations- und Meinungsaustausches und die Entwicklung einheitlicher Grundsätze für den Aufgaben- und Arbeitsbereich der Apothekerkammern, sowie diese auch nach außen zu vertreten.

Auch für Aufgaben von allgemeiner Bedeutung, die über die Zuständigkeit der Landesapothekerkammer hinausgehen, ist die BAK zuständig. Dazu gehört, mit Behörden, Körperschaften, Vereinigungen, Einrichtungen und sonstigen Stellen Verbindung zu halten und etwaige Verhandlungen zu führen.

Der dritte Zweck laut BAK-Satzung ist die Unterstützung der Mitgliedskammern beim Informationsaustausch von Apothekern unterschiedlicher Tätigkeitsfelder, zum Beispiel zwischen öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, an Hochschulen, in der Industrie und Behörden.

Als berufspolitische Interessenvertretung ist die BAK zudem zuständig für Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, für das Berufsrecht und für Fragen der Arzneimittelsicherheit und der pharmazeutischen Qualität. In diesem Zusammenhang veröffentlicht sie beispielsweise Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Apotheke – inklusive Kommentare, Arbeitshilfen und Handlungsempfehlungen.

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