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Institute und Organisationen – kurz erklärt

BBK: Sicherheit für die Bevölkerung

Unter dem Motto »Gemeinsam handeln. Sicher leben.« hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) am 1. Mai 2004 seine Arbeit aufgenommen. Der Grund für die Gründung dieses Instituts: Das zuvor geltende deutsche Katastrophenvorsorgesystem hatte vor dem Hintergrund des 11. September 2001 und der Flutkatastrophe 2002 in Deutschland deutliche Schwächen gezeigt.
Katja Egermeier
20.03.2020  13:00 Uhr

So hatte sich die bis dato tradierte Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern nicht nur bei der Bewältigung der Flutkatastrophe als problematisch herausgestellt, sondern auch im Hinblick auf potenzielle neue Feinde, wie beispielsweise den internationalen Terrorismus.

Um auf neue und außergewöhnliche Bedrohungen angemessen reagieren zu können, wurde der Ruf nach einer neuen Institution laut, die alle Bereiche der zivilen Sicherheitsvorsorge fachübergreifend berücksichtigt und zu einem wirksamen Schutz verknüpft. Eine neue Strategie musste her – und kam in Form des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Mit dieser Behörde besitzt die Bundesrepublik Deutschland nun ein zentrales Organisationselement für die zivile Sicherheit, das alle einschlägigen Aufgaben an einer Stelle bündelt.

In der Krise

Eine Krise, ein schwerer Unfall oder eine Katastrophe können den Alltag der Menschen völlig auf den Kopf stellen. So kann beispielsweise ein Unwetter das Stromnetz lahmlegen – ohne Strom kein Wasser, kein Einkauf und keinen Treibstoff. Aufgabe des BBK ist es hier, Risiken zu analysieren und Konzepte und Empfehlungen daraus zu erstellen.

Was Menschen bei Gefahr ebenfalls brauchen, sind Informationen. Hier liefert das BBK die technische Infrastruktur, damit die Einwohner in kürzester Zeit  über Gefahren in ihrer Stadt oder Region Bescheid wissen.

Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) sammelt 24 Stunden am Tag Informationen im In- und Ausland. Diese werden bewertet, zusammengefasst und an die richtigen Stellen weitergeleitet. Im Katastrophenfall unterstützt es die Bundesländer. Und fehlen irgendwo Einsatzkräfte oder Hilfsgüter – das BBK kümmert sich darum.

Aufgabenbereiche des BBK 

  • Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bevölkerungsschutz
  • Koordinierung des Schutzes kritischer Infrastrukturen
  • Zusammenfassung, Bewertung und Darstellung verschiedenster Informationsquellen zu einer einheitlichen Gefahrenlage
  • Koordination der Kommunikation des Bundes mit Ländern und Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Bevölkerung über Vorsorgeplanung und aktuelle Bedrohungen
  • Unterstützung des Managements von Einsatzkräften des Bundes und anderer öffentlicher und privater Ressourcen bei großflächigen Gefahrenlagen
  • Koordinierung des Schutzes der Bevölkerung gegen Massenvernichtungswaffen
  • Bedrohungsgerechte Ausbildung der Führungskräfte aller Verwaltungsebenen im Bevölkerungsschutz
  • Nationale Koordinierung innerhalb des europäischen Integrationsprozesses im Bereich der zivilen Sicherheitsvorsorge
  • Koordinierung von Bund, Ländern, Feuerwehren und privaten Hilfsorganisationen bei der Wahrnehmung internationaler humanitärer Aufgaben und in der zivil-militärischen Zusammenarbeit.
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