Bei Diabetes gut eingestellt |
Im Apothekenlabor angemischte Glucoselösungen sind qualitativ hochwertiger als selbstangemischte in Arztpraxen, beziehen Experten Stellung. / Foto: DAC/NRF
Nach dem Wegfall des Fertigarzneimittels gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten für die Rezeptur: Entweder verwenden Kliniken und Arztpraxen rezeptur- oder defekturmäßig hergestellte Pulver zum Anfertigen einer Glucoselösung oder gebrauchsfertige Lösungen, um den oGTT durchführen zu können. Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) empfehlen die Verwendung gebrauchsfertiger Lösungen. Denn die Herstellung sei alles andere als trivial, informierte Apotheker Manfred Krüger aus Krefeld. Er ist unter anderem Mitbegründer der Kommission Apotheker in der Diabetologie in der DDG und Vertreter der Bundesapothekerkammer (BAK) in dieser Kommission.
Weil sich die erforderliche Glucose in der vorgesehenen Menge Wasser nur schlecht auflöst beziehungsweise beim Zusatz von Wasser verbackt, braucht der Lösungsvorgang Zeit und nicht selten geduldiges Rühren – im Praxisablauf Mangelware. Deshalb spricht sich die DDG in einem Positionspapier eindeutig für die Verwendung der Fertiglösung aus der Apotheke aus. Damit die Arbeit dort möglichst sicher von der Hand geht, gibt es mit der standardisierten DAC/NRF-Vorschrift 13.8. eine »schlanke Vorschrift« auf dem aktuellsten Stand. Sie kann seit wenigen Monaten verordnet und hergestellt werden. Es existieren zwar etliche andere Rezepturvorschriften. »Doch manche davon sind veraltet, für andere gibt es in der Apothekenpraxis vor allem in Hinsicht auf die Sicherheit und Verträglichkeit besser umsetzbare Alternativen«, sagte Krüger.
So gibt die neue Vorschrift dem besser löslichen Glucose-Monohydrat den Vorzug, aber auch eine entsprechende Menge Glucose ließe sich verwenden. Das gleiche gilt für Citronensäure-Monohydrat. Das zur Konservierung verwendet Natriumbenzoat ist anders als die in früheren Vorschriften verwendete Benzoesäure gut wasserlöslich, was den Arbeitsablauf erleichtert. Geschmackskorrigenzien dürften verwendet werden, wenn sie Glucose- und Alkohol-frei seien, erläuterte Krüger weiter. Ein Zusatz von Glycerol, wie ihn die Standardzulassung vorsieht, wird als nachteilig betrachtet, da dieses neben dem süßen Geschmack auch eine osmotische Wirkung entfalten und abführend wirken kann. In der Glucose-Konzentration (250 mg/ml) stimmen DAC/NRF und Standardzulassung überein. Die Lösung kann defekturmäßig hergestellt werden und ist sechs Monate haltbar.
Bei dem in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen zweistufigen Testverfahren zum Gestationsdiabetes trinkt die werdende Mutter im Zeitraum zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine Lösung mit 50 Gramm Glucose (GCT). Werden erhöhte Blutzuckerwerte gemessen, folgt ein erneuter Nüchtern-Test mit 75 Gramm Glucose (oGTT). Bei vielen Patientinnen geht auf Grund des zweizeitigen Verfahrens unnötig Zeit verloren, zumal zwischen Suchtest und 75-g-Test oft mehrere Wochen liegen. Pandemiebedingt neigten Patientinnen grundsätzlich dazu, Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Vielen Frauen sei nicht klar, welche Tragweite eine zeitliche Verzögerung oder falsche Diagnose haben kann, meint Krüger. Aber auch bei der allgemeinen Diabetesdiagnostik hat der oGTT große Bedeutung. Auf Grund schlechter Erfahrungen, die vor allem Frauen mit den Nicht-Fertiglösungen gemacht haben, sind Vermeidungstendenzen sehr hoch.
Seit Jahren warnt die DDG nach eigenen Angaben Kliniken und Arztpraxen vor gesundheitlichen Risiken, wenn die Lösungen selbst aus dem Glucose-Pulver angemischt werden. Zu geringe Glucose-Konzentrationen in der Lösung und dadurch falsch negative Ergebnisse des Tests könnten die Folge sein. Maßnahmen, um den entgleisten Zuckerstoffwechsel wieder in den Griff zu bekommen, würden unterbleiben. Umgekehrt könnten falsch positive Ergebnisse und die eigentlich unnötigen Maßnahmen die Betroffenen unnötig beunruhigen. Zudem seien in Arztpraxen keine Arbeitsplätze vorgesehen, die den hygienischen und qualitätsgesicherten Anforderungen bei der Herstellung genügten.