Bei Kompression den Überblick behalten |
Grundsätzlich ist die Hilfsmittelverordnung ab Ausstellungsdatum 28 Kalendertage gültig. Wird die Frist überschritten, da vorab eine Genehmigung eingeholt werden musste oder die Strümpfe eine lange Lieferzeit haben, ist das zusammen mit dem Vermerk, dass das Rezept innerhalb der Belieferungsfrist in der Apotheke vorlag, auf der Verordnung zu dokumentieren.
Wie bei allen Hilfsmitteln ist der Empfang auf der Rückseite des Rezepts mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Bei der Barmer aber zum Beispiel ist noch eine zusätzliche Empfangsbestätigung erforderlich. Bei gebührenpflichtigen Patienten fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent des Abrechnungspreises bis maximal zehn Euro an. Zusätzliche Mehrkosten können je nach ausgewähltem Hersteller und Strumpfqualität anfallen. Des Weiteren muss der Abrechnung von Kompressionsartikeln bei einigen Gesetzlichen Krankenversicherungen das Messblatt als Anlage angefügt sein. Bei Rezepten, die vorab genehmigt wurden, empfiehlt es sich, die Genehmigung beifügen. Mit einem Rezeptvermerk wie »Anlage ist Teil der Verordnung« kann das Apothekenteam auf der Rezeptvorderseite auf die Anlage hinweisen.
Als Produkte der Produktgruppe 17 muss Kompressionsware grundsätzlich unter Angabe der zehnstelligen Hilfsmittelpositionsnummer abgerechnet werden. In den meisten Warenwirtschaftsprogrammen sind passende Abrechnungsartikel bereits in der Artikeltaxe hinterlegt.