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Besserer Masernschutz durch Impfpflicht

Zum besseren Schutz vor Masern wird für Kinder in Kitas und Schulen eine Impfpflicht eingeführt. Ab 1. März soll das sogenannte Masernschutzgesetz gelten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder und Jugendliche, die bereits zur Kita oder Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbracht werden.
Elke Wolf
25.02.2020  15:30 Uhr

Ab März sollen laut Masernschutzgesetz alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die empfohlenen Masernimpfungen vorweisen. Auch wenn das Kind von einer Kindertagespflegeperson betreut werden soll, ist der Nachweis über die Masernimpfung von den Eltern zu erbringen. Gleiches gilt für nach 1970 geborene Lehrkräfte, Erzieher, Tagespflegepersonen oder medizinisches Personal, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind. Ebenfalls Pflicht wird die Masernimpfung für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.

Als Nachweis gilt der Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – wenn bereits die Krankheit durchgemacht wurde – ein ärztliches Attest und muss der Leitung der Einrichtung vorgelegt werden. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.

Wenn der Nachweis bei einem Schul- oder Unterbringungspflichtigen nicht vorgelegt wird, muss die Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informieren. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen.

Extrem ansteckend

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. Bereits eine kurze Expositionsdauer reicht aus, um sich mit dem Virus zu infizieren. In Deutschland schwanken die jährlichen Erkrankungszahlen stark, immer wieder bricht die Krankheit regional und zeitlich begrenzt aus. Im vergangenen Jahr wurden bis Mitte Oktober 2019 bislang 501 Fälle registriert. Mehr als die Hälfte aller gemeldeten Fälle betrifft Jugendliche oder Erwachsene mit nicht ausreichendem Impfschutz.

Die Impflücken bei Masern in Deutschland sind weiterhin zu groß, meldet das Bundesgesundheitsministerium. Daten des Robert-Koch-Instituts zeigen, dass zwar 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen haben. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, sodass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Und diese Quote ist notwendig, um Herdenschutz und später eine Elimination des Virus zu erzielen. Laut den RKI-Daten sind etwa 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.

Rechtzeitig impfen

Masern sind keine Kinderkrankheit, die Viren können jeden infizieren, der keine Antikörper – durch Impfung oder Infektion – aufweist. Die Antikörper sind plazentagängig und können beim Stillen von der Mutter auf das Neugeborene übertragen werden. Doch hält der Schutz nur wenige Monate, danach entsteht eine Immunitätslücke. Denn die erste Impfung erhalten Kinder gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) erst im Alter von 11 bis 14 Monaten. Soll das Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden oder besteht akute Ansteckungsgefahr, kann die erste Impfung bereits im Alter von neun Monaten erfolgen. Mit 15 bis 23 Monaten, frühestens aber vier Wochen nach der ersten Impfung sollten die Kinder die zweite Immunisierung erhalten. Diese Impfung ist keine Auffrischungsimpfung, sondern eine Maßnahme, um ein Maximum an Schutz zu gewährleisten.

Das neue Masernschutzgesetz regelt nun, dass Kinder unter zwei Jahren mindestens eine Masernschutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern) nachweisen müssen; dann können sie aufgenommen werden. Kinder unter einem Jahr können ohne Nachweis aufgenommen werden.

Für Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und älter als 18 Jahre sind, gilt die Regel: Ist der Impfstatus unklar oder haben die Patienten nur eine oder gar keine Impfung in der Kindheit erhalten, rät die STIKO zu einer einmaligen Impfung. Hier geht es nicht nur um den Eigenschutz, sondern auch darum, andere vor der Infektion zu bewahren. Erwachsene, die vor 1970 geboren wurden, haben dadurch, dass sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in ihrer Kindheit eine Masernerkrankung durchgemacht haben, Antikörper gegen den Erreger.

Kinder und Erwachsene können die Impfung in Form von trivalenten Impfstoffen erhalten. Diese enthalten neben dem Masernimpfstoff Seren gegen Mumps und Röteln (MMR), zum Beispiel M-M-Rvax® Pro oder Priorix®. Für Kinder stehen zudem tetravalente Impfstoffe (MMR-V), zum Beispiel Priorix-Tetra® oder ProQuad, zur Verfügung, die zusätzlich vor dem Erreger der Windpocken (Varizellen) schützen. Nach einer einmaligen Impfung beträgt die Effektivität der Masernimpfstoffe 94 Prozent, nach der zweiten Impfung kann in 92 bis 99 Prozent der Fälle eine Maserninfektion verhindert werden.

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