BfR: »Anwalt für Verbraucherschutz« |
Katja Egermeier |
15.05.2019 13:00 Uhr |
Die Aufgabenbereiche des Instituts lassen sich zusammenfassen in Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und Chemikaliensicherheit. / Foto: Adobe Stock/Robert Przybysz
Das Ende 2002 gegründete Institut, das sich selbst als »Anwalt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz« versteht. Es hat den Auftrag, Risiken von Stoffen, Produkten, Mikroorganismen und Verfahren für den Menschen aufzuspüren, abzuschätzen, zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung dieser Risiken zu empfehlen. Im Mittelpunkt der gesundheitlichen Bewertungen des BfR steht immer der Verbraucher.
Die Aufgabenbereiche des Instituts lassen sich in Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und Chemikaliensicherheit zusammenfassen. Im Einzelnen verbirgt sich dahinter ein umfassendes Themenspektrum. So ist das BfR beispielsweise Ansprechpartner bei Fragen zur Hygiene im Lebensmittelbereich, zu Ernährungsrisiken durch Nahrungsergänzungsmittel, zu Pflanzenschutzmitteln, Vergiftungen, Sicherheit von Kosmetika, Spielzeug, Textilien, Lebensmittelverpackungen, aber auch zu Alternativmethoden zu Tierversuchen.
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Beim BfR können Kundenanfragen zu den Themen Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und Chemikaliensicherheit recherchiert werden. Internetkundige Kunden können auch selbst auf die Website des BfR verwiesen werden. Das BfR bietet zudem eine kostenlose App mit den Bewertungen des BfR über die gesundheitlichen Risiken von Stoffen in Lebensmitteln und sonstigen Produkten an.
Die wissenschaftliche Bewertungskompetenz des BfR ist beispielsweise gefragt, wenn eine Überwachungsbehörde eine mikrobielle Kontamination oder hohe Gehalte an toxikologisch bedenklichen Inhaltsstoffen, Schwermetallen oder Pestiziden in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika nachweist. Dann übernehmen es die Wissenschaftler des Instituts, zu klären, wie Keime oder Substanzen in das Lebensmittel oder Produkt kommen, ob ein Risiko für den Menschen besteht und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Dabei bedienen sie sich eines wissenschaftsbasierten Forschungsansatzes sowie der Methoden der Expositionsabschätzung und der Toxikologie. Unterstützt wird das BfR dabei von externen, unabhängigen Sachverständigen, die ihre Expertise ehrenamtlich, jedoch ohne Entscheidungsbefugnis und rein beratend einbringen.
Ein wichtiger Punkt ist die Kommunikation der festgestellten Risiken an die Öffentlichkeit. Das BfR legt dabei Wert darauf, den Bewertungsprozess und die Grundlagen der Bewertung transparent, nachvollziehbar und in allgemein verständlichem Sprachgebrauch darzustellen, »sodass Verbraucher mündige Entscheidungen treffen können«.
Es richtet seine Stellungnahmen an alle gesellschaftlichen Funktionsträger, die für den gesundheitlichen Verbraucherschutz relevant sind: Bundes- und Landesministerien, Behörden, Verbraucherverbände und -zentralen, wissenschaftliche Einrichtungen, nationale und internationale Gremien, Medien, Stiftung Warentest und Infodienste Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft. Die Bewertungen sind zudem öffentlich zugänglich auf der Website des Instituts zu finden.
Website: www.bfr.bund.de