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A, S, ST, SZ, N und K

Buchstabensalat auf dem BtM-Rezept

Für BtM-Rezepte gibt es verschiedene Buchstabenkennzeichen. »A« heißt beispielsweise, dass die Höchstmenge überschritten ist, Rezepte mit »N« dürfen nicht beliefert werden. Was bedeuten die Buchstaben im Einzelnen?
Juliane Brüggen
04.11.2021  14:00 Uhr

Vielen Patienten fallen sie sicher nicht auf, PTA und Apotheker haben aber ein Auge für sie – die Buchstaben A, S, ST, SZ, N und K auf dem BtM-Rezept. Manchmal müssen sie da sein, damit das Rezept beliefert werden kann, manchmal bedeuten sie, dass es nicht beliefert werden darf. Reicht die Apotheke ein BtM-Rezept bei der Krankenkasse ein, auf dem ein Buchstabe fehlt, kann das Retaxationen nach sich ziehen.

Hätten Sie’s gewusst?

In § 9 Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) ist geregelt, dass der Arzt das BtM-Rezept in bestimmten Fällen mit Buchstaben kennzeichnen muss. Genannt werden hier die Buchstaben A, S, SZ, ST, N und K, die folgende Bedeutung haben:

  • A = Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge innerhalb von 30 Tagen
  • S = Verschreibung von Substitutionsmitteln
  • SZ = Verschreibung von Substitutionsmitteln für die Überbrückung weniger Tage
  • ST = Verschreibung von Substitutionsmitteln im Rahmen der Take-Home-Regelung
  • N = Nachreichen einer notfallbedingten Verschreibung
  • K = Nachreichen einer Verschreibung für Kauffahrteischiffe

A wie Ausnahmeverschreibung

Der Buchstabe »A« muss auf das Rezept, wenn die laut BtMVV zulässige Zahl der verordneten Betäubungsmittel oder die Höchstmengen innerhalb von 30 Tagen für einen Patienten überschritten werden. Dies ist der Fall, wenn ein Arzt mehr als zwei der in § 2 Abs. 1a BtMVV aufgeführten Betäubungsmittel verschreibt oder mehr als eines der weiteren verordnungsfähigen Betäubungsmittel aus Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Auch wenn mit der Verordnung die festgelegte Höchstmenge für einen Wirkstoff innerhalb von 30 Tagen übertroffen wird, ist das »A« auf dem BtM-Rezept Pflicht. Für Hydromorphon liegt diese beispielsweise bei 5000 mg, für Cannabis in Form von getrockneten Blüten bei 100.000 mg.

S wie Substitution

BtM-Rezepte, auf denen Substitutionsmittel verordnet sind, tragen das Kennzeichen »S«. Ist nur ein »S« auf der Verordnung, handelt es sich um einen Sichtbezug. Das bedeutet, der Patient muss das Substitutionsmittel unter Aufsicht einnehmen, zum Beispiel in der Arztpraxis oder in der Apotheke. Ist das Rezept mit »SZ« gekennzeichnet, nimmt der Patient die Substitutionsmittel für wenige Tage eigenverantwortlich zu Hause ein. Erlaubt ist dies für bis zu zwei aufeinanderfolgende Tage oder maximal fünf aufeinanderfolgende Tage, wenn es sich um ein Wochenende handelt, dem Feiertage vorausgehen oder folgen, einschließlich eines Brückentages.

Mit »ST« versehende BtM-Rezepte bedeuten, dass eine Take-home-Verordnung vorliegt. Der Patient nimmt die Substitutionsmittel überwiegend eigenverantwortlich, also ohne Aufsicht, ein. Hier ist die Menge der verordneten Substitutionsmittel auf eine Reichdauer von bis zu sieben Tagen begrenzt, in begründeten Einzelfällen bis zu 30 Tage.

N und K = nicht beliefern

Das mit »N« gekennzeichnete BtM-Rezept, wie im Rezeptbeispiel zu sehen, stellt ein Arzt nachträglich aus. Es darf nicht beliefert werden. Das Betäubungsmittel wurde dann aufgrund einer Notfallverschreibung bereits abgegeben. Bei dieser stellt der Arzt die BtM-Verordnung zunächst auf einem »normalen« Rezeptformular, also einem rosa Muster 16 oder Privatrezept, aus. Für die Apotheke wichtig: Ein solches Notfall-Rezept muss mit dem Vermerk »Notfall-Verschreibung« gekennzeichnet sein. Der Apotheker ist zudem verpflichtet, möglichst vor der Abgabe des Arzneimittels Rücksprache mit dem Arzt zu halten, um ihn über die Abgabe zu informieren.

Der Arzt ist danach wiederum in der Pflicht, das BtM-Rezept mit der »N«-Kennzeichnung »unverzüglich« nachzureichen. Die Notfall-Verschreibung wird in der Apotheke mit dem in der Apotheke verbleibenden Teil I des mit »N« gekennzeichneten BtM-Rezepts dauerhaft verbunden und archiviert. Für Substitutionsmittel ist eine Notfall-Verschreibung übrigens prinzipiell nicht erlaubt, wobei dieses Verbot pandemiebedingt vorerst bis zum 31. Mai 2022 ausgesetzt wurde (SARS-CoV-2-AMVersVO).

Auch das mit »K« gekennzeichnete BtM-Rezept ist eine nachgereichte Verordnung und darf nicht beliefert werden. Die Apotheke hat das Betäubungsmittel dann bereits ohne Rezept für die Ausrüstung eines Kauffahrteischiffes abgegeben. Das ist möglich, wenn der verantwortliche Arzt nicht rechtzeitig vor Auslaufen des Schiffes erreichbar ist und verbrauchte, unbrauchbar gewordene oder andere gesetzlich auszutauschende BtM ersetzt werden müssen. Die abgebende Person muss vorher den BtM-Bestand auf dem Schiff anhand des dort geführten BtM-Buches prüfen und den Empfang durch den Verantwortlichen auf dem Schiff bestätigen lassen. Die genauen Vorschriften finden sich in § 7 Abs. 3 BtMVV.

Fehlende Buchstaben ergänzen

Um Retaxationen zu vermeiden, ist es wichtig, fehlende oder falsche Buchstaben auf dem BtM-Rezept in Rücksprache mit dem Arzt zu ergänzen oder zu korrigieren. In der Apotheke darf die abgebende Person die Ergänzung oder Korrektur auf den Teilen I und II des BtM-Rezepts vornehmen und abzeichnen. Der Arzt muss die Änderung zudem auf dem in der Praxis verbliebenen Teil III vornehmen.

 

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