Bundestag beschließt neue Corona-Regeln |
Ab Oktober gilt man in Deutschland nur noch mit insgesamt drei verabreichten Corona-Impfungen als vollständig geimpft. / Foto: Adobe Stock/alexandra
Die Diskussion um die richtigen Maßnahmen in der aktuellen Pandemie-Situation hat in der vergangenen Woche wieder an Fahrt aufgenommen. Hintergrund ist, dass die bislang geltende Rechtsgrundlage für Zugangsbeschränkungen oder Maskenpflicht am Samstag endet. Problematisch ist aber, dass derzeit die Coronavirus-Infektionszahlen wieder schnell ansteigen.
Deshalb hat die Ampel-Koalition am heutigen Freitag im Bundestag Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen, die ab Sonntag gelten sollen. Der Bundesrat befasste sich ebenfalls am Freitag mit diesem Einspruchsgesetz, verzichtete aber auf einen Einspruch und rief den Vermittlungsausschuss nicht an. Damit kann das Gesetz am Wochenende in Kraft treten. Einige Bundesländer wollen aber noch eine vorgesehene Übergangsfrist nutzen und aktuell geltende Schutzregeln bis zum 2. April verlängern.
Die nun vorgesehenen Änderungen sind aber umstritten, denn: Die Gesetzespläne sehen nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests vor. So soll die Maskenpflicht weiter etwa in Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen oder in Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen gelten können. Die Verpflichtung zur Vorlage eines Covid-19-Tests soll nur noch etwa in Einrichtungen für gefährdete Gruppen, Schulen oder Haftanstalten gelten können. Allerdings sollen die Landesparlamente für regionale »Hot Spots« weitergehende Beschränkungen beschließen können, wenn für diese eine kritische Corona-Lage festgestellt wird.
Die Änderungen des IfSG sehen zudem vor, dass ab 1. Oktober 2022 nicht mehr zwei, sondern drei Einzelimpfungen nötig sind, um als vollständig gegen Covid-19 geimpft zu gelten. Die letzte Impfung soll dabei mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Damit werden die Regelungen, die bislang in der Coronavirus-Einreiseverordnung festgehalten wurden, nun im IfSG geregelt. Damit können die drei benötigten Impfungen ab Oktober nicht nur bei der Einreise nach Deutschland, sondern auch bei anderen möglichen Zutrittsbeschränkungen (etwa für die Gastronomie oder beim Sport) wichtig werden. Damit gibt das Gesetz aber andere Vorgaben vor, wie derzeit das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Laut PEI werden bezüglich allen in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffen zwei Impfdosen benötigt, um vollständig gegen Covid-19 geimpft zu sein.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.