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Institute und Organisationen – kurz erklärt

BVL: Sichere Lebensmittel für gesunde Verbraucher

Das BVL lässt zu

Darf ein Pflanzenschutz- oder Tierarzneimittel in Deutschland verwendet werden? Auch solche Fragen fallen in die Zuständigkeit des BVL. Es lässt Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und gentechnisch veränderte Organismen zu – sofern sie für Menschen, Tiere und unsere Umwelt gesundheitlich unbedenklich sind. Um das festzustellen, werden Rezepturen, physikalische, chemische und technische Eigenschaften, pharmazeutische Qualität überprüft.

Darüber hinaus ist das Bundesamt für das Risikomanagement zuständig. Das bedeutet: Das BVL trifft die Zulassungsentscheidung und verbindet diese mit Anwendungsbestimmungen und Auflagen, um mögliche Risiken beim Einsatz zu verringern.

Onlinehandel 

Internetbestellungen aller möglichen Produkte nehmen immer weiter zu – selbst für Lebensmittel. Auch hier ist der Verkauf reglementiert und wird überwacht. Ziel ist es nach eigener Aussage des BVL, in Zusammenarbeit mit den Behörden der Bundesländer und vier Siegelgebern einen Marktplatz im Internet zu schaffen, auf dem die Produktsicherheit ähnlich hoch ist wie in einem Supermarkt oder beim Bäcker an der Ecke.

Gentechnik im Blick

Neben den Arbeitsbereichen der Lebens- und Futtermittel sowie den Verbraucherprodukten fällt das Thema Gentechnik ins Auge. So dürfen Getreide, Kartoffeln oder andere Lebewesen mit gentechnischen Veränderungen zu Forschungszwecken nur mit Genehmigung des BVL freigesetzt werden. Das Institut veröffentlicht die Anträge und Genehmigungen. Für die Zulassung zum kommerziellen Anbau gibt das Bundesamt in der Europäischen Union eine Stellungnahme ab.

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