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BfArM

Cannabis aus deutschem Anbau verfügbar

Am 7. Juli 2021 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Verkauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken gestartet. Apotheken können die getrockneten Blüten über ein spezielles Portal bestellen. Neue Sonder-PZN gibt es schon, weitere Details zur Abrechnung werden noch vereinbart.
dpa/PTA-Forum
09.07.2021  12:30 Uhr

Apotheken können die getrockneten Cannabisblüten aus deutschem Anbau über das Portal www.cannabisagentur.de bestellen. Zuvor erfolgte die Versorgung ausschließlich über Importe aus anderen Ländern wie zum Beispiel den Niederlanden oder Kanada.

Medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten darf seit März 2017 in Deutschland regulär von Ärzten verschrieben werden, etwa zur Schmerztherapie bei schwerwiegenden Erkrankungen. Die Verordnung erfolgt auf BtM-Rezept. Seither sind die Verordnungszahlen kontinuierlich angestiegen. In bestimmten Fällen erstattet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Therapie. 

Bislang haben Apotheken medizinische Cannabisblüten aus Importen bezogen, da das BfArM zunächst eine Cannabisagentur aufbaute, den Anbau zeitaufwendig ausschrieb und dann drei Unternehmen mit dem Anbau beauftragte (Aphria RX GmbH, Aurora Produktions GmbH und Demecan GmbH). Die erste Ernte war ursprünglich für Ende 2020 erwartet worden, hatte sich aber verzögert. Die jetzt erhältlichen Cannabisblüten stammen aus dem Anbau von Aphria. 

Der Vertrieb erfolgt über die Cansativa GmbH, wobei der Verkaufspreis bei 4,30 Euro pro Gramm liegt. Dabei werden laut BfArM keine Überschüsse erzielt, nur Personal- und Sachkosten sind enthalten. Die deutsche Anbaumenge von 10,4 Tonnen medizinischem Cannabis ist auf vier Jahre mit je 2,6 Tonnen verteilt. Die Importe bleiben erhalten, um den Bedarf zu decken.

Sonder-PZN für Cannabis aus deutschem Anbau

Für die Abrechnung von Cannabis aus deutschem Anbau wurden in der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung bereits neue Sonder-PZN vereinbart:

  • Sonder-PZN 06461423 = Abrechnung von Medizinalcannabis aus deutschem Anbau in unverändertem Zustand
  • Sonder-PZN 06461446 = Abrechnung von Medizinalcannabis aus deutschem Anbau in Zubereitungen

Neue Abrechnungspreise und Regelungen vereinbaren GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) separat. Diese sollen rückwirkend zum 1. Juni 2021 in Kraft treten und in Anlage 10 der Hilfstaxe übernommen werden.

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