Corona-Sonderregeln sollen bleiben |
Nach dem Beschluss des Bundestages müssen die Länder dem Gesetzespaket noch zustimmen, voraussichtlich am 16. September. / Foto: Getty Images/Sean Gallup
Die Apotheken sollen die während der Coronavirus-Pandemie eingeführten erleichterten Abgabe-Regelungen länger behalten. In einem Gesetzespaket zur Coronavirus-Pandemie (Covid-19-Schutzgesetz) hat der Bundestag beschlossen, mehrere für die Apotheken wichtige Verordnungen bis zum 7. April 2023 zu verlängern. Dazu gehört die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Neben den Sonderregeln für die Rezeptbelieferung, wie zum Beispiel einem erweiterten Handlungsspielraum, wenn abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar sind, finden sich dort unter anderem auch Vorgaben zur Abgabe von Covid-19-Therapeutika (wie etwa Paxlovid), Möglichkeiten zum Auseinzeln und erleichterte BtM-Abgaberegeln.
Auch die für Apotheken wichtigen Verordnungen zum Impfen und Testen sollen jeweils bis zum 7. April 2023 erhalten bleiben. In der Testverordnung ist unter anderem die Vergütung für Teststellen, also auch Apotheken, festgelegt. In der Impf-Verordnung sind beispielsweise die Honorare für Impfstoff-Lieferungen der Apotheken an Ärzte sowie die Honorare für Impfungen in den Apotheken vorgesehen.
Zudem hat der Bundestag beschlossen, dass Apotheker die Covid-19-Impfungen bis zum 7. April 2023 weiter anbieten können. Gesetzlich soll weiterhin festgehalten werden, dass allen Apothekerinnen und Apotheker, die bereits eine ärztliche Schulung zu Grippeschutzimpfungen absolviert haben, diese auch für die Durchführung von Covid-19-Impfungen anerkannt wird.
Auch die Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung gilt bis April 2023 weiter. Das BMG regelt in dieser Verordnung die zentrale Beschaffung von Produkten des medizinischen Bedarfs durch die Bundesregierung zur Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie. Zu den Produkten des medizinischen Bedarfs zählen auch Arzneimittel, Medizinprodukte, Labordiagnostika, persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Gleiches gilt für die Monoklonale-Antikörper-Verordnung, die die Abgabe von monoklonalen Antikörpern zur Behandlung von Covid-19 regelt. Zur Erinnerung: Auch öffentliche Apotheken können die Medikamente im Auftrag eines Arztes aus den Kliniken abholen und bekommen dies entsprechend vergütet.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.