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DAPI: Gemeinnützig für Wissenschaft, Forschung, Arzneimittelsicherheit

Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) hat sich als gemeinnützig anerkannter Verein zum Ziel gesetzt, Wissenschaft und Forschung zu Fördern und die Arzneimittelsicherheit zu verbessern.
Katja Egermeier
16.12.2019  10:00 Uhr

Als das DAPI 1952 gegründet wurde, gab es in Deutschland weder ein einheitliches Arzneimittelgesetz, noch eine staatliche Arzneimittelaufsicht. Zu dieser Zeit führte das DAPI über Jahrzehnte analytische Einzel- und Reihenuntersuchungen in einem eigenen Labor durch und erstellte darauf basierend Gutachten.

Inzwischen hat das DAPI – mit einer Satzungsänderung im Jahr 2001 – seine Kernkompetenz neu ausgerichtet: auf die pharmakoepidemiologische und -ökonomische Analyse anonymisierter Verordnungsdaten. Es agiert nach wie vor gemeinnützig, wird durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert und lässt keinen Handel mit Daten oder Auswertungen zu.

Wie oft wird Cannabis zulasten der GKV verordnet? Wie viele Schmerzmittel gingen im vergangenen Jahr über die Ladentische? Und wie hoch sind zurzeit eigentlich die Impfquoten? Die Fragen, die an das DAPI gerichtet werden, sind vielfältig und drehen sich rund um die Prüfung und Bewertung von Arznei- und Gesundheitsmitteln und werden vom Institut wissenschaftlich bearbeitet. Sie können von Gesundheitsministerien, -behörden und -politikern stammen, sowie auch von Krankenkassen, wissenschaftlichen Instituten oder Einzelpersonen aus dem Gesundheitswesen. 

Daneben unterstützt das DAPI die Gesundheitsbehörden und Institutionen im Gesundheitswesen bei der Arzneimittelversorgung sowie bei der Durchführung von Untersuchungen und Erstellung von Gutachten, die der Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der medizinischen Versorgung dienen.

Für seine Berichte, Analysen und Studien bedient sich das DAPI einer einzigartigen Datenbasis – einer eigenen Datenbank. Diese enthält die anonymen Verordnungsdaten von Arzneimitteln und anderen medizinischen Produkten, die in mehr als 80 Prozent aller deutschen Apotheken zu Lasten der GKV (nicht OTC oder Privatrezepte) abgegeben wurden. Die Datenbank umfasst inzwischen etwa 10 Milliarden Verordnungen und wächst jährlich um rund 600 Millionen Einträge. Enthalten sind Informationen wie beispielsweise Geburtsjahr, Status, Region und Krankenkasse des Patienten, das Datum der Verordnung sowie der Abgabe in der Apotheke, die PZN, die Anzahl der abgegebenen Packungen, die Zuzahlungen und vieles mehr. Aus dem ABDA-Artikelstamm kommen noch Daten wie die Preise, Herstellerrabatte, Abopthekenabschläge, Importarzneimittel, Wirkstoffe, Menge, Einheit, Darreichungsform, Indikationen und vieles mehr dazu.

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