Das 1x1 der Hygiene-Regeln |
Hygienisch arbeiten – das ist PTA meist in Fleisch und Blut übergegangen. Dennoch ist ein einmal jährliches Hygiene-Monitoring wichtig. / Foto: AdobeStock/StockPhotoPro
Wer ist in der Apotheke für Hygiene zuständig? Grundsätzlich alle. Die Verantwortung trägt jedoch die Apothekenleitung. Besonders hoch sind die Hygiene-Anforderungen in der Rezeptur. Mikroorganismen können die Qualität eines Arzneimittels mindern, seinen Verderb fördern und die Gesundheit eines Patienten gefährden. Spezielle Hygieneregeln für diesen sensiblen Bereich verlangt daher die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in § 4a: »Der Apothekenleiter muss für das Personal und die Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, geeignete Hygienemaßnahmen treffen, mit denen die mikrobiologische Qualität des jeweiligen Arzneimittels sichergestellt wird.« Der Mensch spielt dabei als Kontaminationsquelle eine große Rolle. Eine Selbstverständlichkeit sollte sein, dass Mitarbeiter mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden an unbedeckten Körperstellen dies der Apothekenleitung melden. Sie müssen den Herstellungsbereich meiden beziehungsweise in der Rezeptur besondere Schutzmaßnahmen beachten. Möglicherweise sind auch Maßnahmen erforderlich, um eine Ansteckungsgefahr für Patienten zu mindern.
In jeder Apotheke muss ein Hygieneplan vorliegen. Darin finden sich Antworten auf alle wesentlichen Fragen:
Besondere Anforderungen können sich aus dem Leistungsspektrum der Apotheke ergeben. Welche Arzneimittel stellt sie rezeptur- und/oder defekturmäßig her? Gehören Blister für die Heimversorgung zum Angebot? Wird auch unter Laminar-Airflow gearbeitet? Sind spezielle Hygieneanforderungen zur Herstellung von Parenteralia oder Augentropfen zu beachten? Kommen die Mitarbeiter bei Untersuchungen mit Patientenblut in Kontakt?
Zum Hygieneplan gehören Formblätter, auf denen das Team durchgeführte Maßnahmen mit Datum und Kürzel dokumentiert. Findet eine turnusgemäße Reinigung nicht statt, ist auch das zu vermerken und zu erklären.
Das Hygienekonzept wird regelmäßig, in der Regel einmal jährlich, überprüft und gegebenenfalls angepasst. Auch bei Bedarf, etwa, wenn sich Verantwortlichkeiten oder das Leistungsangebot ändern, aktualisiert das Team die Vorgaben. Neue Mitarbeiter werden gleich zu Beginn der Tätigkeitsaufnahme mit dem Hygieneplan vertraut gemacht, alle anderen frischen ihre Kenntnisse einmal jährlich oder bei Bedarf auf.