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Gesetze für die Apotheke

Das ANSG

Vor sieben Jahren reformierte ein Gesetz die Vergütung von Nacht- und Notdiensten komplett: das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG). Seitdem sorgt ein pauschaler Zuschuss dafür, dass Apotheken in dünn besiedelten Regionen keinen Nachteil erleiden.
Anna Pannen
06.01.2021  08:00 Uhr

Bis vor wenigen Jahren fühlten sich Apotheker auf dem Land gegenüber ihren Kollegen in den Städten benachteiligt. Der Grund: Wo die Apothekendichte gering ist, muss der einzelne Apotheker häufiger Nacht- und Wochenenddienste leisten. Da dort aber gleichzeitig weniger Patienten die Notdienste nutzen, war das Ganze für Landapotheker lange Jahre ein Minusgeschäft. Die Arbeitsstunden des notdienstleistenden Apothekers mussten schließlich bezahlt werden, auch wenn er in dieser Zeit kaum etwas verkaufte.

Dieses finanzielle Ungleichgewicht änderte sich im Sommer 2013 mit dem Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG). Ziel des Gesetzes war es, Landapotheken vor der Schließung zu bewahren. Es legte fest, dass Apotheken künftig für jeden geleisteten Nacht- und Notdienst einen pauschalen Zuschuss bekommen. Finanziert wurde das Ganze über eine Anhebung des Fixhonorars für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Für jede abgegebene Rx-Packung sollten Apotheker künftig 16 Cent mehr bekommen. Jedoch nicht, um sie zu behalten: Das Geld fließt seitdem in einen zentralen Fonds - den sogenannten Nacht- und Notdienstfonds. Je mehr Rx-Packungen eine Apotheke verkauft, desto mehr Geld muss sie an den Fonds abführen. Je mehr Notdienste sie leistet, desto mehr Geld erhält sie daraus. So werden insbesondere Landapotheken finanziell entlastet. Anfang 2020 wurde das Fixhonorar um weitere 5 Cent angehoben, seitdem gehen pro Packung 21 Cent an den Fonds.


Der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bezeichnete das Gesetz 2013 als »absolutes Novum«, weil mit ihm erstmals eine pauschale Vergütung für eine Gemeinwohlaufgabe geschaffen worden sei. Verwaltet wird der Nacht- und Notdienstfonds vom Deutschen Apothekerverband. Die Höhe der Notdienstpauschale schwankt jedes Quartal, da sie von der Zahl der abgegebenen Packungen abhängt. Im dritten Quartal 2020 lag sie bei 348,96 Euro pro geleistetem Notdienst.

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