Das sagt das BfArM zu den Engpässen |
Kinder können – als Alternative zu Saft oder Zäpfchen – je nach Alter auch Tabletten einnehmen, gegebenenfalls in geteilter Form. / Foto: Getty Images/Paul Bradbury
Beim BfArM gibt es ein eigenes Gremium, das sich mit Lieferengpässen beschäftigt, den »Beirat nach § 52b Absatz 3b AMG zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind«. Dieser Beirat, in dem auch die Apotheker vertreten sind, trat am 30. November online für eine Sondersitzung zusammen. Eines der Themen auf der Tagesordnung war die weiterhin angespannte Situation bei Paracetamol- und Ibuprofen-Säften für Kinder.
Laut dem Ergebnisprotokoll der Sitzung, das auf der Website des BfArM zu finden ist, war zwischenzeitlich sogar eine Kontingentierung der beiden Wirkstoffe im Gespräch, um die Lieferengpässe abzumildern. Diese wäre jedoch nur äußerst schwierig zu kontrollieren, denn Ibuprofen und Paracetamol sind bekanntlich nicht verschreibungspflichtig und gehören in jeder Apotheke zu den Schnelldrehern, wobei der Bedarf stark schwanken kann.
Statt feste Kontingente von Fiebersäften für einzelne Abnehmer zu beschließen, empfahl der Beirat jetzt Folgendes: