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Schmerz- und Fiebermittel für Kinder

Das sagt das BfArM zu den Engpässen

Immer noch bestehen Lieferengpässe bei Fiebersäften mit Ibuprofen und Paracetamol. Auch Zäpfchen sind teils nur schwer zu bekommen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt erneut Empfehlungen.
PZ
14.12.2022  12:00 Uhr

Beim BfArM gibt es ein eigenes Gremium, das sich mit Lieferengpässen beschäftigt, den »Beirat nach § 52b Absatz 3b AMG zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind«. Dieser Beirat, in dem auch die Apotheker vertreten sind, trat am 30. November online für eine Sondersitzung zusammen. Eines der Themen auf der Tagesordnung war die weiterhin angespannte Situation bei Paracetamol- und Ibuprofen-Säften für Kinder.

Laut dem Ergebnisprotokoll der Sitzung, das auf der Website des BfArM zu finden ist, war zwischenzeitlich sogar eine Kontingentierung der beiden Wirkstoffe im Gespräch, um die Lieferengpässe abzumildern. Diese wäre jedoch nur äußerst schwierig zu kontrollieren, denn Ibuprofen und Paracetamol sind bekanntlich nicht verschreibungspflichtig und gehören in jeder Apotheke zu den Schnelldrehern, wobei der Bedarf stark schwanken kann.

Statt feste Kontingente von Fiebersäften für einzelne Abnehmer zu beschließen, empfahl der Beirat jetzt Folgendes:

  • Säfte nicht horten:
    Weder Großhändler noch Apotheken sollten sich mit Ibuprofen- und Paracetamol-Säften in einer Menge bevorraten, die »über das Maß eines wöchentlichen Bedarfs hinausgeht«, da dies »mit den aktuellen Beständen nicht realisierbar« sei und zu einer Unterversorgung an anderer Stelle führen würde.
  • Nach Möglichkeit Tabletten statt Saft verwenden:
    Da Kinder im Vorschulalter oft schon in der Lage sind, Tabletten zu schlucken, sollte wenn irgend möglich auf Tabletten ausgewichen werden, die dann gegebenenfalls geteilt werden. Die Einnahme von teilbaren Tabletten in entsprechend niedriger Dosierung sei für Kinder ab vier Jahren (Paracetamol) beziehungsweise ab sechs Jahren (Ibuprofen) möglich. »Die Darreichungsform Saft sollte an Kinder und Jugendliche ab neun Jahren ausschließlich auf Rezept abgegeben werden, wenn die Einnahme fester Darreichungsformen nicht möglich ist«, ist in dem Protokoll zu lesen.
  • Säfte als Rezeptur herstellen:
    Erneut weist der Beirat darauf hin , dass Apotheken Fiebersäfte auch als Rezeptur beziehungsweise Defektur herstellen können. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) empfehle seinen Mitgliedern bereits, die dabei im Vergleich zu den Fertigarzneimitteln anfallenden Mehrkosten zu erstatten .

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