Der beste Zeitpunkt ist jetzt! |
Maiaktion: Wer bis 31. Mai 2019 Mitglied bei Adexa wird, spart bis zum Jahresende den Mitgliedsbeitrag und profitiert von allen Leistungen. / Foto: Adobe Stock/Brian Jackson
Es gibt gute Gründe, um Gewerkschaftsmitglied zu werden: Vielen geht es darum, ihre berufliche und berufspolitische Interessenvertretung zu stärken.
Bei anderen stehen Sicherheitsaspekte im Vordergrund – sei es als Schutzschirm bei künftigen Problemen am Arbeitsplatz oder auch als Hilfe bei konkreten Fragen und Auseinandersetzungen. Und wieder andere wissen: Tarifverträge fallen nicht vom Himmel. Wer von den Tarifverträgen profitieren will, sollte die Arbeit der Adexa-Tarifkommission mit seinem Mitgliedsbeitrag unterstützen.
Beispiel Urlaub: Grundsätzlich beträgt der tarifliche Urlaubsanspruch für alle Apothekenberufe 33 Tagen bei einer Sechstagewoche, während der gesetzliche Mindestanspruch nur 24 Tage umfasst. Im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) sowie im Rahmentarifvertrag Nordrhein ist außerdem festgelegt, dass man nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen Urlaubstag erhält.
Anspruch auf die 33 beziehungsweise 34 Urlaubstage, auf viele weitere tarifliche Regelungen und natürlich auf das Tarifgehalt oder dessen Erhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Diese ist automatisch hergestellt, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind.
Die Tarifbindung bringt aber noch eine Reihe weiterer Vorteile mit sich. So sind zum Beispiel Mehrarbeitszuschläge, die tarifliche Sonderzahlung (ein volles 13. Bruttomonatsgehalt), eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (im Tarifbereich ADA), die Freistellung bei besonderen Anlässen und bei der Erkrankung von Kindern ab dem zwölften Lebensjahr bis zum 16. Geburtstag oder die Freistellung für fachliche Fortbildung (Fortbildungsurlaub) alles Ansprüche auf Basis der Tarifverträge.
So manche Auseinandersetzung zwischen PTA und Apothekenleitung lässt sich vermeiden, wenn der Arbeitsvertrag schon vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses von der ADEXA-Rechtsabteilung geprüft wird. Als Adexa-Mitglied sollte man seinen Vertrag einschicken, bevor man ihn unterschreibt, und bekommt dann gegebenenfalls Empfehlungen, wo man nachverhandeln sollte.
Auch bei Arbeitszeugnissen ist es ratsam, sich eine Bewertung von den Adexa-Juristinnen geben zu lassen. Und bei Beanstandungen hilft ein Schreiben aus dem Rechtsabteilung an den Arbeitgeber oft schnell weiter.
Dauerbrenner in der Rechtsberatung sind auch die Durchsetzung der tariflichen Ansprüche auf Urlaub – gerade bei Teilzeitstellen. Oder aber Fragen rund um die Arbeitszeit, beispielsweise bei der elektronischen Zeiterfassung. Selbst die Berechnung von Berufsjahren beim Wiedereinstieg ist manchmal ganz schön kompliziert. Der Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung inklusive Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber besteht vom Tag des Beitritts an.
Wenn sich eine Streitigkeit nicht außergerichtlich klären lässt, besteht nach einem Jahr Mitgliedschaft außerdem die Möglichkeit, dass Adexa die Kosten einer Klage vor dem Arbeitsgericht übernimmt. Weitere Voraussetzungen dafür: Die Rechtsabteilung hält diesen Weg für erfolgversprechend und erteilt dem Mitglied auf dessen Antrag eine entsprechende Deckungszusage. Die Vertretung vor Gericht übernimmt dann ein Anwalt nach Wahl des Mitglieds. Die Selbstbeteiligung beträgt lediglich 150 Euro.
Was den Anstoß gibt, Gewerkschaftsmitglied zu werden, ist unterschiedlich. In jedem Fall profitiert man aber von einer starken Gemeinschaft, von fachkundiger Beratung und Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen. Wäre das nicht auch wichtig für Sie?
Wer in der Zeit vom 1. bis 31. Mai 2019 Mitglied bei Adexa wird, profitiert bis Jahresende von allen Leistungen zum Nulltarif. Ab Januar 2020 wird der reguläre Mitgliedsbeitrag fällig. Eine Kündigung ist dann erstmals zum 31. Dezember 2020 möglich. Info und Online-Beitritt: www.adexa-online.de