Die Auswirkungen der Testpflicht auf Apotheken |
Mit der Testpflicht könnten nun auch die Betriebstestungen in Apotheken wieder zunehmen. / Foto: imago images/MedienServiceMüller
Arbeitgeber sind künftig verpflichtet »in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßig Selbst- und Schnelltests anzubieten«. Alle Beschäftigten, die demnach im Betrieb präsent sind, sollen mindestens einmal pro Woche ein Testangebot erhalten. »Besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen«, sollen mindestens zweimal pro Woche ein solches Angebot erhalten. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber, so sieht es das BMAS vor.
Seibert betonte zudem die Freiwilligkeit der Test für Angstellte: »Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Gleichwohl appelliert die Bundesregierung, die Testangebote auch anzunehmen.«
Für das Apothekenpersonal ist die Testpflicht aus zweierlei Hinsicht spannend: Da Apothekenangestellte meist mit direktem Kundenkontakt arbeiten, sind auch Apothekeninhaber dazu verpflichtet, ihrem Personal regelmäßig Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung zu stellen. Allerdings hätten Apotheken- und Filialleitungen keine Möglichkeit, ihre Angestellten zur Teilnahme an den Tests zu zwingen, meint Minou Hansen, Leiterin der Rechtsabteilung der Apothekengewerkschaft Adexa. Dies wäre nur möglich, wenn ein örtlicher, hoher Infektionsausbruch bestünde. Dann könnte die Apothekenleitung anordnen, dass Angestellte nur mit negativem Testergebnis in der Offizin arbeiten dürfen. »Ohne entsprechende landesrechtliche Verordnungen dürften damit aber keine finanziellen Einbußen verbunden sein«, so Hansen.
Zudem könnte eine Testpflicht für Unternehmen verstärkt Kooperationen zwischen Apotheken und Betrieben fördern. Bislang bieten einige Apotheken bereits vereinzelt Betriebstestungen an. Dafür schicken Unternehmen ihre Mitarbeiter zu Testungen in eine benachbarte Apotheke. Die Mitarbeiter erhalten von den Apotheken Zertifikate mit den Test-Ergebnissen. Diese Tests sind im Rahmen der kostenlosen Bürgertests aber zurückgegangen, berichteten zuletzt Apotheker der PZ. Mit der Testpflicht könnten nun auch die Betriebstestungen in Apotheken wieder zunehmen.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.