Die pharmazeutischen Dienstleistungen stehen fest |
Die Blutdruckmessung und die Beratung zu Inhalationsgeräten können unter anderem PTA durchführen. / Foto: Getty Images/Tom Werner
Endlich steht fest, welche fünf pharmazeutischen Dienstleistungen Apotheken ab sofort anbieten dürfen: die erweiterte Medikationsberatung von Patienten mit Polymedikation, die pharmazeutische Betreuung von Patienten nach Organtransplantation sowie von Patienten unter oraler Antitumortherapie, die standardisierte Risikoerfassung bei Hypertonie-Patienten sowie eine standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik bei Patienten ab einem Alter von sechs Jahren mit Atemwegserkrankungen.
Mit der Blutdruckmessung, einer Inhalationsschulung und der Medikationsanalyse befindet sich wie von den Apothekern gewünscht jeweils eine Leistung aus den Bereichen Prävention von Volkskrankheiten, Adhärenzförderung (insbesondere bei schwierig anzuwendenden Medikamenten) und Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei Patienten mit Polymedikation im Portfolio der pharmazeutischen Dienstleistungen. Auch in Bezug auf das erforderliche Know-how und den Aufwand sind sie breit gefächert.
In jedem Fall gilt, dass pharmazeutische Dienstleistungen in einem diskreten Setting, am besten in einem Beratungsraum, stattfinden sollten. Sie müssen ins Qualitätsmanagementsystem der Apotheke eingepflegt werden. Eine genaue Dokumentation ist auch für die Abrechnung wichtig, die quartalsweise über den Nacht- und Notdienstfonds erfolgen soll. Apotheke und Patient müssen zuvor einen Behandlungsvertrag schließen.
Durchgeführt werden dürfen pharmazeutische Dienstleistungen nur vom pharmazeutischen Personal; die Medikationsanalyse und pharmazeutische Betreuung nur von einem Apotheker oder einer Apothekerin, der oder die eine entsprechende Fortbildung hat. Hier werden die Landesapothekerkammern entsprechende Schulungen anbieten beziehungsweise ihr bestehendes Fortbildungsangebot erweitern. Die Risikoerfassung Bluthochdruck und die Inhalativa-Schulung darf auch anderes pharmazeutisches Personal vornehmen – wie zum Beispiel PTA.
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände will in Kürze entsprechendes Informations- und Arbeitsmaterial auf einer eigenen neuen Website bereitstellen. Da es sich ja aber nicht um gänzlich neue Aufgaben für die Apotheken handelt, ist anhand der bestehenden Leitlinien und Arbeitsanweisungen relativ klar, wie die Dienstleistungen zu gestalten sind.