Doping im Freizeitsport |
Asthma muss in jedem Fall weiter behandelt, die Medikamente dürfen also nicht abgesetzt werden. / Foto: Adobe Stock/pololia
Athleten sind ohne Wenn und Aber dafür verantwortlich, welche Substanzen sich in ihrem Körper befinden oder in einer Dopingprobe nachgewiesen werden, sagte Dr. Meike Welz von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) in Bonn bei einer Fortbildungsveranstaltung der Landesapothekerkammer Hessen. Dabei sei es völlig unerheblich, ob der Athlet als Leistungs- oder Freizeitsportler an den Start geht. »Auch Teilnehmer etwa von Volksläufen unterliegen den Anti-Doping-Bestimmungen der NADA und müssen bei der Anwendung von Arzneimitteln deren Dopingrelevanz bezüglich der Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) beachten.«
Dass das den meisten Freizeitsportlern gar nicht bewusst zu sein scheint und ein gewisser Missbrauch erlaubter Arzneimittel betrieben wird, dokumentierte Welz etwa anhand von Erhebungen rund um den Bonn-Marathon 2009. Danach haben über 60 Prozent der zufällig getesteten Personen vor dem Lauf prophylaktisch Schmerzmittel eingenommen. Welz empfahl, freiverkäufliche Präparate gegen Erkältungsbeschwerden mit Ephedrin oder Pseudoephedrin einige Tage vor dem Wettkampf abzusetzen. Beide Substanzen sind als Stimulanzien im Wettkampf verboten.
Selbst Nahrungsergänzungsmittel sind laut Welz in Sachen Doping nicht ganz unproblematisch. / Foto: Adobe Stock/David Freigner
Auch die von einem Großteil der Sportler »zur Gesunderhaltung« eingenommenen Nahrungsergänzungsmittel sind laut Welz in Sachen Doping nicht ganz unproblematisch. Sie stellte eine Studie aus dem Jahr 2004 vor, nach der in 15 Prozent der 634 getesteten Nahrungsergänzungsmittel anabole Steroide gefunden wurden, »die nicht auf der Packung deklariert waren«. Auch deutsche Produkte waren darunter. In dem Zusammenhang verwies Welz auf die Kölner Liste (www.koelnerliste.com), »eine seriöse Plattform zur Minimierung des Dopingrisikos, die sichere Präparate auflistet«. Welz informierte, dass die Kontaminationen von Vitaminen und Co. auch Spitzensportler zu Fall bringt. So gab es bereits diesbezüglich mehrere positive Dopingfälle, etwa 2015 wegen eines anabolen Steroids in einem Energydrink in der Leichtathletik, 2014 wegen des Stimulans Methylhexanamin im Biathlon oder 2013 wegen des Stimulans Oxilofrin durch angeblich verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel in der Leichtathletik.
Die Referentin wies darauf hin, dass auch Homöopathika nicht in jedem Fall Doping-unbedenklich sind. So sind zwar Niedrigpotenzen bekannter Inhaltsstoffe wie Arnica oder Belladonna, auch Traumeel oder die meisten Schüßler Salze (verboten ist Nr. 31, Cobaltum metallicum) erlaubt, genauso wie generell alle Hochpotenzen. Doch verboten sind Inhaltsstoffe wie Nux vomica (Strychnos nux vomica, Brechnuss) und Ignatia (Strychnos ignatii, Ignatiusbohne). Beide können Spuren von Strychnin enthalten. Auch zu viel Mohnkuchen kurz vor dem Wettkampf gilt es laut Welz zu vermeiden.
Hat der Sportler eine behandlungsbedürftige Erkrankung, gilt es, Arzneistoffe während der Trainingsphase einzusetzen, die entweder erlaubt oder zumindest nur während des Wettkampfs verboten sind. Für die Behandlung eines Asthma bronchiale sind etwa Fenoterol, Indacaterol, Reproterol, Terbutalin oder Vilanterol verboten. Zur Inhalation erlaubt sind dagegen Formoterol, Salbutamol und Salmeterol in bestimmten Dosierungen (siehe Kasten). »Innerhalb dieser Dosisgrenzen führen sie nicht zur Leistungssteigerung«, informierte Welz. Allerdings empfahl sie, eine Medikamenteneinnahme immer anzugeben. Die Doping-Warnhinweise in Packungsbeilagen von Asthmasprays sind laut Welz nicht immer auf dem neuesten Stand. Aktuelle Informationen liefere www.nadamed.de.
Wie sieht es mit der Behandlung von Entzündungen oder Allergien aus? Hier ist die Darreichungsform entscheidend. So sind Glucocorticoide, die oral, rektal, intravenös oder intramuskulär verabreicht werden, im Wettkampf verboten. Die Empfehlung der NADA lautet deshalb, Glucocorticoide 72 Stunden vor dem Wettkampf abzusetzen. Grund sind laut Welz neben der Entzündungshemmung und der Unterdrückung des Immunsystems eine kurzzeitig euphorisierende und leistungssteigernde Wirkung. »Alle anderen Darreichungsformen von Cortison sind jedoch seit 2011 jederzeit erlaubt.«
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, bei der Behandlung eines Asthmas bronchiale oder COPD einen geeigneten Beta-2-Agonisten auszuwählen:
Zur Inhalation erlaubt sind: