E-Rezept kann bundesweit getestet werden |
Das E-Rezept kann ab Dezember in Modellregionen bundesweit getestet werden – sofern die Arztpraxen und Apotheken »E-Rezept-ready« sind. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Mit zwei Monaten Verzögerung sollen die Tests zum E-Rezepts nun ausgeweitet werden: Ab dem 1. Dezember können Praxen und Apotheken in ganz Deutschland testen, teilte die Gematik am Mittwoch mit. Ursprünglich sollte dieser Schritt bereits im Oktober 2021 erfolgen. Da es aber noch an einigen Stellen hakte, zum Beispiel bei der Anbindung der Arztpraxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) und der Abrechnung, wurde die freiwillige bundesweite Testphase zunächst auf Eis gelegt. Nun steht fest, dass sie im Dezember für einen Monat stattfinden soll.
Die Tests bleiben aber auf Modellregionen beschränkt und können nach Anmeldung bei der Gematik in ausgewählten Pilotpraxen und -apotheken durchgeführt werden. Voraussetzung ist natürlich: Sowohl die Praxen als auch die Apotheken müssen an die TI angebunden sein und über Softwaresysteme verfügen, die die Datensätze des E-Rezeptes erzeugen und verarbeiten können. Abzuwarten bleibt, wie viele Regionen tatsächlich teilnehmen.
Die Gematik erklärte, dass sich an der bundesweit verpflichtenden Einführung zum 1. Januar 2022 »nichts ändert« – allerdings nur »für diejenigen, die dazu technisch in der Lage sind, E-Rezepte zu erstellen beziehungsweise einzulösen«. Damit bezieht sich die Gematik auf die gesetzliche Grundlage der E-Rezept-Einführung, die laut Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) für den 1. Januar vorgesehen ist. Ab diesem Datum müssen Ärzte elektronisch verordnen. Allerdings gilt ein Ausnahme-Passus: Wenn die technischen Voraussetzungen in den Praxen nicht gegeben sind, darf weiterhin auf Muster-16-Rezepten verordnet werden.
Gematik-Chef Markus Leyck Dieken erklärte gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung (PZ), an welchen Stellen es nach wie vor hakt: »Die von der Gematik entwickelten Produkte, also unter anderem der Fachdienst und die App, funktionieren. Wir müssen allerdings noch diverse Herausforderungen angehen, die gewissermaßen vorne und hinten im E-Rezept-Prozess auftauchen. Im Bereich der Ärzte gibt es beispielsweise Fragen rund um die IT-Sicherheit. Wenn Ärzte veraltete Betriebssysteme wie etwa Windows 7 nutzen, dürfen sie zum Beispiel aus Sicherheitsgründen das Software-Update nicht aufspielen. Im hinteren Prozessbereich müssen unbedingt alle Apotheken-Rechenzentren und Krankenkassen E-Rezept-ready werden.«
Leyck Dieken forderte, dass in den kommenden Wochen die Abrechnung in den Fokus gerückt werden müsse: »Da müssen alle Beteiligten bis zum 1. Januar Einigungen erzielen. Denn selbst wenn zu Jahresbeginn noch nicht in allen Arztpraxen E-Rezepte ausgestellt werden können, müssen wir unbedingt sicherstellen, dass die Abrechnung korrekt und fehlerfrei funktioniert. Wir bieten allen Beteiligten daher inzwischen alle 14 Tage eine E-Rezept-Sprechstunde an. Mitte November haben wir zudem einen Connectathon ausgerichtet, bei dem auch die E-Rezept-Abrechnung im Mittelpunkt stand.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.